4222/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0008-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4298/J, betreffend
Vergabe des Umweltzeichens
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4298/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 19.02.2010 sind 34 Druckereien gemäß der Richtlinie UZ24 für Druckerzeugnisse mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Die Auflistung nach Bundesländern ist wie folgt:
|
Bundesland |
Zahl der ausgezeichneten Druckereien |
|
Burgenland |
1 |
|
Kärnten |
0 |
|
Niederösterreich |
14 |
|
Oberösterreich |
3 |
|
Salzburg |
1 |
|
Steiermark |
0 |
|
Tirol |
1 |
|
Vorarlberg |
1 |
|
Wien |
13 |
Zu Frage 2:
Da aus Gründen des Datenschutzes keine statistischen Informationen zu Jahresumsatz oder Beschäftigtenzahl der einzelnen Druckereien vorliegen, kann eine Reihung nach Größe nicht angegeben werden.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) informiert durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit die Bürger und Bürgerinnen, aber auch die Unternehmen und öffentlichen Stellen über das Österreichische Umweltzeichen. Spezifische Informationen für die Druckerei-Branche werden insbesondere im Rahmen von Fachveranstaltungen vermittelt. Darüber hinaus werden auch im Rahmen von Informationen zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung die Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie für Druckwerke an die Unternehmen der Branche kommuniziert.
Zu den Fragen 4 und 5:
Das BMLFUW hat mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg Übereinkommen zur gemeinsamen inhaltlichen Ausgestaltung und Mitfinanzierung des jeweiligen Landesprogramms für vorsorgenden Umweltschutz getroffen. Im Rahmen dieser Förderprogramme kann auch die Beratung zur Umsetzung der Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie UZ24 gefördert werden. Die Landeswirtschaftskammern sind überwiegend Vertragspartner dieser Förderprogramme und somit auch Kooperationspartner des BMLFUW.
Der Bundesminister: