4222/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0008-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 17. MRZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4298/J, betreffend

Vergabe des Umweltzeichens

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4298/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Mit Stichtag 19.02.2010 sind 34 Druckereien gemäß der Richtlinie UZ24 für Druckerzeugnisse mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Die Auflistung nach Bundesländern ist wie folgt:


Bundesland

Zahl der ausgezeichneten Druckereien

Burgenland

1

Kärnten

0

Niederösterreich

14

Oberösterreich

3

Salzburg

1

Steiermark

0

Tirol

1

Vorarlberg

1

Wien

13

 

Zu Frage 2:

 

Da aus Gründen des Datenschutzes keine statistischen Informationen zu Jahresumsatz oder Beschäftigtenzahl der einzelnen Druckereien vorliegen, kann eine Reihung nach Größe nicht angegeben werden.

 

Zu Frage 3:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) informiert durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit die Bürger und Bürgerinnen, aber auch die Unternehmen und öffentlichen Stellen über das Österreichische Umweltzeichen. Spezifische Informationen für die Druckerei-Branche werden insbesondere im Rahmen von Fachveranstaltungen vermittelt. Darüber hinaus werden auch im Rahmen von Informationen zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung die Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie für Druckwerke an die Unternehmen der Branche kommuniziert.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Das BMLFUW hat mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg Übereinkommen zur gemeinsamen inhaltlichen Ausgestaltung und Mitfinanzierung des jeweiligen Landesprogramms für vorsorgenden Umweltschutz getroffen. Im Rahmen dieser Förderprogramme kann auch die Beratung zur Umsetzung der Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie UZ24 gefördert werden. Die Landeswirtschaftskammern sind überwiegend Vertragspartner dieser Förderprogramme und somit auch Kooperationspartner des BMLFUW.

 

Der Bundesminister: