4223/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. März 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0018-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4306/J betreffend „Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe für Asylberechtigte“, welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 26. Jänner 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2009 € 11.335.060,70. Insgesamt handelt es sich um 3.076 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2009 € 3.967.591,08. Insgesamt handelt es sich um 2.762 Fälle.
Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Kalenderjahr 2009 € 23.317.217,75 an Familienbeihilfe aufgewendet.
Im Bereich der Fahrtenbeihilfen (Schulfahrtbeihilfe, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, Heimfahrtbeihilfe für Schüler/innen u. Lehrlinge) wurden für das Schuljahr 2008/09 bisher € 4.012,00 für Flüchtlingskinder aufgewendet.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1165/J verwiesen.