4224/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0018-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4321/J, betreffend Studie,
die Gesundheitsschädlichkeit von drei Sorten Monsanto-Genmais
nachgewiesen hat
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4321/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Bei der gegenständlichen Studie handelt es sich um eine Ergänzung zur bereits bekannten, etwa 3 Jahre alten französischen Studie von Prof. Serralini zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von GVO. Diese Studie war bereits nach ihrer seinerzeitigen Veröffentlichung Gesprächsthema, als darin gesundheitliche Auswirkungen bei der Verfütterung vom Mais MON 863 an Ratten dargestellt wurden. Die Datengrundlagen dieser Studie basieren allerdings auf einer Versuchsreihe, welche noch durch weitere Versuche zu untermauern wäre. Die nunmehr vorliegende Studie enthält neue Auswertungen von Rohdaten aus der damaligen GVO-Fütterungsstudie, die jene Grundaussagen wiederholen. Die in der Studie enthaltenen Kritikpunkte sind auch wesentlicher Bestandteil der seitens der Gentechnikbehörde (BMG) eingebrachten Einwände und der österreichischen Position gegenüber der EK und EFSA zu GVO-Fütterungsuntersuchungen und zu GVO-Konstrukten.
Zu beiden Studien wird jedoch festgehalten, dass sie keinesfalls allgemein statistisch abgesicherte Pauschalaussagen zulassen, dass GVOs gesundheitsschädlich sind.
Die Schlussfolgerungen stammen aus den Auswertungen diverser Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten zu den 3 GVO Konstrukten NK 603, MON 810 und MON 863 und könnten genauso auch auf andere GVOs, die für die Verfütterung getestet werden, angewandt werden.
Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel als „genetisch verändert“ zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden.
Gemäß der Codex Richtlinie (Codex Alimentarius Austriacus) können tierische Produkte, bei welchen im Produktionsprozess keine GVO-Futtermittel verwendet wurden, als „gentechnikfrei“ gekennzeichnet werden.
Im Übrigen darf auf die Kompetenz des Bundesministers für Gesundheit hingewiesen werden.
Der Bundesminister: