4226/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0011 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Robert Lugar, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4334/J, betreffend
Verwendung von Plastiksackerl
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4334/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bisher bekannte Verbotsabsichten für das Inverkehrbringen von Plastiksackerln sind in den meisten Ländern Absichten geblieben und spontane Aktionen, die auf die jeweilige Region individuell zugeschnitten sind. Dazu lässt sich auch festhalten, dass die Verhältnisse in Österreich (vorbildliches Trenn- und Sammelverhalten; funktionierende Verwertungs- und Entsorgungssysteme; ausgebildetes hochwertiges Kunststoffrecycling; …) mit anderen Ländern, insbesondere in maritimen Regionen, nicht vergleichbar sind. Im europäischen Raum steht einem solchem Ansinnen jedenfalls EU-Recht entgegen – ein Verbot von Verpackungen wäre aufgrund der bestehenden EU-Verpackungsrichtlinie nicht rechtskonform.
Zu Frage 3:
Die Alternativen sind sehr vielfältig und reichen von selber mitgebrachten Behältnissen unterschiedlichsten Materials und Form bis zu Papiertragetaschen. Über entsprechende Kosten kann insofern keine seriöse Aussage getroffen werden.
Zu Frage 4:
Für den Vollzug der Verpackungsverordnung sind derartige Daten nicht erforderlich und werden daher auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht gesondert erhoben.
Der Bundesminister: