4227/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0012 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Robert Lugar, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4346/J, betreffend
Empfehlungen des Rechnungshofs im Bericht Reihe Bund 2008/11
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4346/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nach dem Kyoto-Protokoll erstreckt sich über die Periode 2008 bis 2012, wobei Österreich eine bestimmte Menge an zugewiesenen Emissionseinheiten (sog. „Assigned Amount Units“) zur Verfügung steht, welche 87% des Emissionswerts von 1990, multipliziert mit der Anzahl an Jahren der Verpflichtungsperiode, entspricht. Dieser Menge werden Emissionsreduktionseinheiten aus Klimaschutzprojekten in anderen Ländern, welche von der Republik Österreich im Rahmen des JI/CDM-Programms angekauft werden, hinzugerechnet, womit höhere Emissionswerte im Inland ausgeglichen werden können.
Seit Mitte Jänner 2010 stehen die Emissionswerte Österreichs für das Jahr 2008 fest. Dabei hat sich der seit 2006 feststellbare sinkende Emissionstrend weiter verfestigt, wenngleich im Jahr 2008 noch eine Lücke von etwa 6,9 Mio. t zum durchschnittlichen Kyoto-Zielwert gegeben ist. In Bezug auf den Ankauf von Emissionsreduktionseinheiten sind etwa 45 Mio. t CO2-Äquivalent bereits vertraglich durch konkrete Projekte gebunden.
Aufgrund dieser Entwicklung besteht keine Veranlassung für ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission, derartige Absichten wurden auch in keiner Weise geäußert. Völlig offen ist auch, wieweit die grundsätzliche Möglichkeit der Verhängung von Strafzahlungen im EU-Recht schlagend werden würde, sollte es zu Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit einer (drohenden) Verfehlung des Kyoto-Ziels kommen. Die Frage, welche Ressorts allenfalls finanziell dafür aufkommen würden, ist somit rein hypothetisch.
Seit meinem Amtsantritt als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Dezember 2008 wurden im Zuständigkeitsbereich des BMLFUW zehn Vertragsverletzungsverfahren durch Übermittlung von Mahnschreiben eingeleitet, wovon vier von der EK eingestellt und bei einer die Kundmachung im BGBl. bereits erfolgt ist bzw. bei einer die Kundmachung im BGBl. unmittelbar bevor steht.
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09/0002 (09/0001 – 0007) |
Nichtumsetzung der RL 2007/72 hinsichtlich der Aufnahme der Art Galega orientalis Lam; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW |
29.01.09
19.03.09 |
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09/0007 (09/0001 – 0007) |
Nichtumsetzung der RL 2008/109 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW |
29.01.09
19.03.09 |
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09/2018 |
betreffend die Nichtumsetzung der RL 2006/117/EURATOM über die Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMWFJ, BMVIT, BMLFUW |
24.02.09 07.04.09 14.05.09 |
Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme Einstellungsbeschluss der EK |
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09/2100 |
betreffend die Nichtmitteilung der Bestimmung zu Sanktionen von Verstößen gem. Art. 126 der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW |
15.05.09 15.07.09 02.10.09
10.11.09
20.11.09 |
Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme Mitteilung der erfolgten Umsetzung ergänzende österr. Stellungnahme und Ersuchen um Verfahrenseinstellung Einstellungsbeschluss der EK |
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09/0302 (Sammelverfahren) |
betreffend die Nichtumsetzung der INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW und Länder |
30.07.09 30.09.09 29.01.10
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Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme begründete Stellungnahme (Kundmachung im BGBl. erfolgte am 1.3.2010) |
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09/2269 |
betreffend Umsetzungsdefizite bei der SUP Richtlinie 2001/42/EG; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW, BMVIT und Länder |
09.10.09 09.12.09 |
Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme
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09/2289 |
betreffend die korrekte Anwendung der Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMWFJ, BMLFUW und Länder |
03.11.09 22.12.09 |
Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme
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08/2183 |
betreffend Anwendung der Richtlinien 96/62/EG, 1999/30/EG und 2008/50/EG in Hinblick auf die Einhaltung der PM10 Grenzwerte; Mahnschreiben der EK; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW und Länder |
24.11.09 22.01.10
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Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme
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08/4407 |
betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; Einrichtung einer Talabfahrt im Schigebiet am Pitztaler Gletscher; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMLFUW und Länder |
24.11.09 22.01.10
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Mahnschreiben der EK österr. Stellungnahme
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2010/0001-0009 (Sammelverfahren) |
betreffend Umsetzung der Richtlinien 2006/123/EG, 2007/59/EG, 2007/65/EG, 2007/66/EG, 2009/3/EG, 2009/36/EG, 2009/97/EG, 2009/118/EG, 2007/60/EG; Kompetenz auf nationaler Ebene: BMVIT, BMWFJ, BMASK, BMLFUW und Länder |
28.01.10
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Mahnschreiben der EK (Kundmachung im BGBl. steht unm. bevor)
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Keines der seit Dezember 2008 eingeleiteten Verfahren hat bisher zu einer Anklage und in der Folge einer Verurteilung durch den Gerichtshof der Europäischen Union geführt. Demnach konnten aus diesen Verfahren auch keine Kosten aus einem Zwangsgeldverfahren entstehen, das wegen eines nicht umgesetzten Urteils eingeleitet wurde.
Zu Frage 2:
Die Bundesregierung hat im Juni 2002 eine vom BMLFUW gemeinsam mit den Ländern vorbereitete Klimastrategie angenommen, welcher die Länder durch Kenntnisnahme der Landeshauptleutekonferenz beigetreten sind. Nach Evaluierung der Maßnahmenumsetzung im Zeitraum 2005/2006 wurde eine Anpassung der Klimastrategie vorgenommen, welche im März 2007 von der Bundesregierung nach Vorlage durch das BMLFUW angenommen wurde.
Maßnahmen der Klimastrategie wurden oder werden gegenwärtig sowohl auf Seiten des Bundes als auch im Wirkungsbereich der Länder umgesetzt. Das BMLFUW steht mit den zuständigen Stellen der Länder über das „Kyoto-Forum“ als gemeinsames, hochrangiges Koordinationsgremium auf Beamtenebene in regelmäßigem Kontakt. Über diese Gesprächsebene erfolgt auch die gegenwärtige Akkordierung zwischen Bund und Ländern zur Thematik eines künftigen Klimaschutzgesetzes.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Umsetzung der Klimastrategie 2002 sowie deren Anpassung 2007 ist als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, welcher mehrere Sektoren sowie die Gebietskörperschaften Bund und Länder umfasst. Als Beispiel sei hier etwa auf die verpflichtende Beimischung von Biosprit zu konventionellen Kraftstoffen, die Förderung von betrieblichen Klimaschutzmaßnahmen über die Umweltförderung im Inland sowie auf die erfolgreiche Strategie zur Reduzierung von Emissionen im Gebäudebereich, insbesondere durch das Konjunkturpaket 2009 der Bundesregierung zur thermischen Gebäudesanierung sowie im Wege der Art. 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich Maßnahmensetzungen zur Treibhausgas-Emissionsreduktion in der Wohnbauförderung verwiesen. Wesentliche Weichenstellungen erfolgten auch durch die Novelle des Ökostromgesetzes, wodurch eine Fortführung des Ausbaus der Erneuerbaren Energie ermöglicht wird.
Wesentliche Impulse für Klimaschutzinvestitionen und -initiativen werden auch über das Programm klima:aktiv und klima:aktiv mobil des BMLFUW gesetzt. Diese reichen von Bewusstseinsbildung über Schulungen und Ausbildungen bis hin zu Musterprojekten und Modellregionen.
Im Hinblick auf die Zielsetzungen für Österreich bis 2020 (34% Erneuerbare Energie, 16% Treibhausgas-Emissionseinsparung in Sektoren außerhalb des Emissionshandels gegenüber 2005) wird gegenwärtig gemeinsam eine Energiestrategie für Österreich unter Einbindung aller relevanten Akteure einschließlich der Länder akkordiert.
Zu Frage 5:
Die Umweltförderung im Inland (UFI) ist stark von den wirtschafts- und energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie der budgetären Ausstattung abhängig und kann daher quantifizierte Ziele tatsächlich nur unter diesem Vorbehalt erreichen. Dennoch wird in den per 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen neuen Förderungsrichtlinien eine Quantifizierung der klimapolitischen Ziele bei entsprechenden Rahmenbedingungen vorgenommen. Konkret wurden in den UFI-Richtlinien folgende Regelungen aufgenommen:
Klimapolitische Zielsetzungen
§ 2. (2) Die Umweltförderung im Inland kann dabei einen zusätzlichen Reduktionseffekt gegenüber dem Basisjahr 2006 leisten, der in der Kyotoperiode 2008 bis 2012, unter der Voraussetzung vergleichbarer Rahmenbedingungen wie im Jahr 2008, durchschnittlich 1 Million Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten per anno betragen soll. Dabei sind eine breite technologische Streuung der Umweltförderung im Inland und Einspareffekte in allen einschlägigen Sektoren der österreichischen Klimastrategie anzustreben.
Zu Frage 6:
Die Frage der Feinstaub-Grenzwerte für Anlagen mit geringeren Leistungen wurde bereits 2008 sehr intensiv diskutiert. Festgelegt wurde ein Grenzwert von 75 mg/Nm3 für den Leistungsbereich 400 kW bis 1 MW. Damit geht die UFI bereits über den Vorschlag der Landesumweltreferentenkonferenz hinaus. Zudem wird für Anlagen im Leistungsbereich 400 kW bis 1 MW ein Bonus für besonders emissionsarme Anlagen angeboten. Gleichzeitig wurde die Beobachtung der Märkte im Hinblick auf technologische Weiterentwicklungen verstärkt. Im Oktober 2009 wurde auf Grund einer Empfehlung in der Umweltförderungskommission festgelegt, die Grenzwerte in der derzeitigen Höhe beizubehalten. Es gab weder im technologischen noch im wirtschaftlichen Bereich eine Weiterentwicklung der Staubreduktionstechnologien, weshalb auch das derzeitige Bonussystem weitergeführt wird.
Zu Frage 7:
Die Umweltförderung im Ausland (UFA) hat in der derzeitigen Ausformung noch weiter an Bedeutung verloren. In den letzten Jahren wurden weniger als 1 Mio. € Förderung für diese Projekte vergeben, im Jahr 2009 gab es gar keine mehr. Im Zuge der letzten Novelle des UFG (im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2009/2010) wurde vom BMLFUW daher ein Vorschlag zur Novellierung der UFA vorgelegt, der eine Neuausrichtung der UFA vorsah. Dabei war vorgesehen, die UFA in Richtung eines Finanzierungsinstruments zur Demonstration österreichischer Umwelttechnologie im Ausland auszubauen. Es kam jedoch nicht zur Umsetzung dieses Vorschlages.
Zu Frage 8:
Derzeit läuft zusätzlich zur gegenständlichen Prüfung hinsichtlich Klimarelevanz eine Detailprüfung des Rechnungshofes zum Klima- und Energiefonds. Sobald die Ergebnisse der Detailprüfung vorliegen, werden diese zusammen mit den bereits vorliegenden Feststellungen des Rechnungshofes in den Gremien des Fonds diskutiert und entsprechende Strategien für die künftige Ausrichtung des Klimafonds entwickelt.
Zu Frage 9:
Klima:aktiv ist ein Instrument der Klimastrategie, das die übrigen Instrumente (Förderungen, Ordnungspolitik etc.) ergänzt und in ihrer Wirkung verstärkt. Es ist daher nicht einfach möglich, die Wirkung der verschiedenen Instrumente auseinander zu halten.
Wie in Punkt 29.1 des gegenständlichen Rechnungshofberichtes erwähnt, existieren im Bereich klima:aktiv mobil, dem klima:aktiv Schwerpunkt zur Umsetzung von Klimaschutz-maßnahmen im Verkehr, bereits Strukturen und Berechnungsmethoden zur Erfassung der CO2-Einsparungen. Mit Ende 2009 haben bereits rund 700 klima:aktiv mobil Projektpartner in Summe mehr als 325.000 t CO2 pro Jahr durch Umsetzung ihrer vom klima:aktiv mobil Programm unterstützten Projekte eingespart! Der Vorschlag des Rechnungshofes, die Reduktion der CO2-Emissionen – wo dies sinnvoll möglich ist – auch in anderen Bereichen zu quantifizieren, wurde zügig umgesetzt. Basis der Abschätzungen sind dabei einerseits direkte Wirkungen (z.B. durch Beratungen) bzw., wo das nicht möglich war/ist, durch eine Bewertung der Verbesserung der jeweiligen Marktentwicklung der entsprechenden Technologien (z.B. Erneuerbare Energie).
Nachfolgend ist der derzeitige Stand der jährlichen Einsparung von CO2-Emissionen, zu denen klima:aktiv einen Beitrag geleistet hat, angeführt:
· Erneuerbare Energie: 480.000 t CO2 Einsparung/Jahr durch Steigerung der Neuinstallationen von Solaranlagen, Wärmepumpen- und Biomasseheizungen (im Vergleich zu 2004).
· Klimaschonendes Mobilitätsmanagement in Betrieben, Gemeinden und Schulen und öffentlichen Verwaltungen: 325.000 t CO2-Einsparung/Jahr.
· Gebäude: Umfassende Sanierung von Bundesgebäuden, Wohngebäuden, Büros, Handels- und Tourismusbetrieben: Beitrag zu den Einsparungen von 280.000 t/CO2/Jahr .
· Produktion: Prozessoptimierung in Betrieben: 140.000 t CO2-Einsparung/Jahr.
Die rechtliche Klarstellung der Finanzierung des Programms klima:aktiv sollte ursprünglich im Rahmen der Novelle des UFG im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2009/2010 erfolgen. Es kam jedoch nicht zur Umsetzung dieses Vorschlages.
Der Bundesminister: