4230/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0013-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. MRZ. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4375/J, betreffend mögliche
Errichtung von bis zu 100 unterirdischen CO2-Giftlagern in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Jänner 2010, Nr. 4375/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 14:
Konkrete Pläne zur Errichtung von CO2-Lagerstätten in Österreich sind nicht bekannt. Bislang wurde in Österreich keine Entscheidung getroffen, ob die CO2-Speicherung zugelassen wird. Für eine Genehmigung der CO2-Speicherung wäre zudem eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die es derzeit nicht gibt. Die in der Anfrage zitierte, auf Greenpeace zurückgehende Meldung in der Kronenzeitung, wonach 100 derartige Lager bereits geplant seien, ist daher nicht nachvollziehbar. Greenpeace dürfte dabei sämtliche Orte angeführt haben, an denen in der Vergangenheit in Österreich mögliche Öl- oder Gaslagerstätten exploriert wurden.
Im Rahmen der Arbeiten zur Österreichischen Energiestrategie wird auch über die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage, d.h. Abscheidung und Speicherung von CO2) diskutiert. Dabei werden zahlreiche offene Fragen und Bedenken zur Nachhaltigkeit dieser Technologie thematisiert. Diese Fragen sind zu klären, bevor eine grundsätzliche Entscheidung über eine tatsächliche Anwendung von CCS als Option zur CO2-Reduktion getroffen werden kann.
Zu Frage 7:
Langfristig nachhaltige Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen haben eindeutigen Vorrang gegenüber CCS. Im Zusammenhang mit CCS sind zudem zahlreiche Fragen und Bedenken zu klären, bevor eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob diese Technologie zum Einsatz kommen soll. Neben der beschränkten Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten und der Konkurrenz mit anderen Nutzungen wie z.B. Geothermie oder Erdgasspeicherung müssen auch mögliche ökologische Risiken genauer untersucht werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Wie bereits ausgeführt, gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für die Genehmigung einer CO2-Lagerstätte. Es wurde auch keine Grundsatzentscheidung getroffen, ob derartige Lager in Österreich überhaupt zugelassen werden sollen. Sollte eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden, so wären zumindest sämtliche Anforderungen der EU-CCS-Richtlinie zu erfüllen sowie gemäß EU-Richtlinie auch ein UVP-Verfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung einer Genehmigung durchzuführen.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Derartige freiwillige Meldungen sind derzeit nicht bekannt.
Zu Frage 13:
Die Aktivitäten Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 werden von der EU-Emissionshandel-Richtlinie erfasst. Anlagen, aus denen CO2 abgeschieden wird (das in weiterer Folge in einer gemäß CCS-Richtlinie genehmigten Speicherstätte gespeichert wird), benötigen weniger Zertifikate. Die Kosten für CCS sind derzeit sehr hoch. CO2, das z.B. beim Transport emittiert oder bei der Speicherung freigesetzt wird, muss mit Zertifikaten abgedeckt werden.
Der Bundesminister: