4233/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0009-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4249/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ACTA: Anti-Counterfeiting Trade Agreement - Verhandlungsstand“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4, 8 sowie 10 bis 20:

Die in der Anfrage einleitend wiedergegebenen Ausführungen meiner Amtsvorgängerin zur Zuständigkeitsverteilung für die Verhandlungen über das multilaterale Handelsabkommen zur Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) sind auch für die Beantwortung der nunmehr gestellten Fragen von Bedeutung. Für Maßnahmen im Bereich des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes ist allerdings nicht das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie (BMWFJ), sondern das dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nachgeordnete Patentamt zuständig.

In Hinblick auf die führende Zuständigkeit des BMWFJ für Handelsverträge verweise ich grundlegend auf die Antworten des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, Dr. Reinhold Mitterlehner, an den zur Zahl 4250/J XXIV.GP eine gleichlautende Anfrage ergangen ist, und halte zu den nachfolgenden Fragepunkten ergänzend fest:

Zu 5 bis 7:

Die Haltung der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten in den Verhandlungen wird derzeit führend im handelspolitischen Ausschuss des Rats behandelt. Kommission und Präsidentschaft befassen aber regelmäßig auch die Ratsarbeitsgruppe Geistiges Eigentum.

Dem Bundesministerium für Justiz werden sämtliche Verhandlungsdokumente übermittelt. Gemeinsam mit den anderen mitbetroffenen Ressorts verfolgt es dabei die allgemeine Linie, dass ACTA nicht über den gemeinsamen Besitzstand im Bereich der Rechtsdurchsetzung (im weitesten Sinn) hinausgehen bzw. ganz generell möglichst zu keinen neuen Verpflichtungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten führen soll. Diese Haltung wird auch von den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission geteilt.

Das Bundesministerium für Justiz würde sich gegen Regelungen im Bereich des Urheberrechts aussprechen, die über das geltende Gemeinschaftsrecht hinausgehen.

Im Bereich des materiellen Strafrechts existiert ein gemeinsamer Besitzstand der Europäischen Union bisher nicht (zwar hat die Kommission bereits 2006 einen Vorschlag zu einer Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, KOM (2006) 168, vorgelegt, die Beratungen darüber sind aber schon seit Längerem ausgesetzt).

Letztlich wird es um eine Gesamtbewertung von Texten gehen, die Ergebnisse eines Verhandlungsprozesses und damit notwendigerweise auch Kompromisslösungen sind.

Zu 9:

Ein Thema der Verhandlungen im Bereich des Strafrechts ist der Vorschlag, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen eine amtswegige Verfolgung (Offizialprinzip) vorzusehen.

. März 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)