4239/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Jänner 2010 unter der Zl. 4265/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Abbau natürlicher Ressourcen in Guatemala" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Problematik um den Abbau natürlicher Ressourcen in Guatemala ist dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
bekannt. Zuletzt
informierten
Mitglieder der sozialen Bewegung Guatemalas das Bundesministerium
für
europäische
und internationale Angelegenheit anlässlich ihrer Vorsprache im
November
2009
über die Auswirkungen des Abbaus der Goldmine „Marlin" durch
transnationale
Unternehmen.
Die Österreichischen Vertretungen bei den Vereinten Nationen
in New York
und
Genf wurden über den Inhalt des Gesprächs informiert.
Die
geographisch zuständige Österreichische Botschaft in Mexiko wurde
angewiesen, die
Lage genau zu beobachten sowie neue Entwicklungen zu berichten, damit diese in
künftige
österreichische
Entscheidungen mit einfließen können.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Rahmen der
Vereinten Nationen hat sich Österreich wiederholt für die Rechte
benachteiligter
Bevölkerungsgruppen sowie deren sozialen Schutz eingesetzt.
Guatemala
hat den Status eines Kooperationslandes der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Mit der Erstellung einer Regionalstrategie
„Zentralamerika" werden Programme mit den einzelnen Ländern der
Region sukzessive
erneuert. Dabei werden insbesondere Projekte gefördert, die sich auf die
Rechte der
Zivilgesellschaft konzentrieren und zu deren Stärkung beitragen.
Österreich steht dabei in
engem Austausch mit den anderen EU Mitgliedstaaten.
Zu Frage 4:
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im
Dezember 2007 eine Erklärung über
die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen angenommen. Österreich hat
die Annahme dieser
Erklärung
unterstützt.
Ein
von der OEZA in Aussicht genommenes „Indigenes Rechtsprogramm für
Zentralamerika", welches einen starken Guatemala-Fokus haben wird, zielt
auf die
Unterstützung
der indigenen Bevölkerung in der gesamten Region ab. Die OEZA wird dieses
Projekt gemeinsam mit anderen zentralamerikanischen Institutionen durchführen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Zu
Aktivitäten österreichischer Unternehmen im Ausland pflegt das
Bundesministerium für
europäische
und internationale Angelegenheiten regelmäßigen Austausch mit den
fachlich
zuständigen Ressorts, mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie mit
relevanten Nicht-
Regierungsorganisationen. Die für Guatemala zuständige
Österreichische Botschaft in
Mexiko steht in enger Verbindung mit den in Guatemala residenten
Vertretungsbehörden
anderer EU-Mitgliedstaaten.
Eine
für uns wichtige Informationsquelle ist dabei die
„Interministerielle
Instanzengruppe" des guatemaltekischen Innenministeriums, welche unter
Einbindung der
guatemaltekischen Zivilgesellschaft die Einhaltung einschlägiger
internationaler Abkommen
überwachen und
einfordern soll. In Absprache mit den EU-Partnern werden auf
Botschafterebene vor Ort entsprechende
Maßnahmen unterstützt, begleitet bzw. eingefordert -
u. a. durch diplomatische Demarchen.
Seit 1958
besteht in Guatemala eine Österreichische Schule, die ein gelungenes
Beispiel
interkultureller
Zusammenarbeit darstellt und zur Vermittlung unserer Werte beiträgt.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Der Respekt
für demokratische Prinzipien und für Menschenrechte ist für die
EU
grundlegender Bestandteil ihrer internationalen Beziehungen und wird auch ein
wesentliches
Element
des Assoziierungsabkommens darstellen, das derzeit zwischen der EU und
Zentralamerika
verhandelt wird. Österreich ist über den Ausschuss für
Handelspolitik und über
die
Ratsarbeitsgruppe der EU für Lateinamerika in diese Verhandlungen
eingebunden.
Zur sozialen Verantwortlichkeit von Unternehmen (Corporate Social
Responsibilty, CSR) hat
die
EU neben bestehenden internationalen Konventionen zahlreiche Initiativen
gesetzt wie
beispielsweise die
„European Alliance for CSR 2006", eine gemeinsame Initiative der
Europäischen Kommission und der
Wirtschaft oder das im Jahr 1995 gegründete CSR-
Netzwerk europäischer Unternehmen (vgl. www.csreurope.org). Das
Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten befürwortet diese Initiativen und Netzwerke.
Zu Frage 11:
Die
Kommunikation mit der guatemaltekischen Regierung erfolgt gemäß den
diplomatischen
Usancen im Rahmen
gemeinsamer Aktionen und Demarchen auf EU-Ebene bzw. auf
bilateraler Ebene im Rahmen des bilateralen
Besuchsaustausches.