4239/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am

22. Jänner 2010 unter der Zl. 4265/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Abbau natürlicher Ressourcen in Guatemala" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Problematik um den Abbau natürlicher Ressourcen in Guatemala ist dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bekannt. Zuletzt
informierten Mitglieder der sozialen Bewegung Guatemalas das Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheit anlässlich ihrer Vorsprache im November
2009 über die Auswirkungen des Abbaus der Goldmine Marlin" durch transnationale
Unternehmen. Die Österreichischen Vertretungen bei den Vereinten Nationen in New York
und Genf wurden über den Inhalt des Gesprächs informiert.

Die geographisch zuständige Österreichische Botschaft  in Mexiko wurde angewiesen, die
Lage genau zu beobachten sowie neue Entwicklungen zu berichten, damit diese in künftige
österreichische Entscheidungen mit einfließen können.


Zu den Fragen 2 und 3:

Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich Österreich wiederholt für die Rechte
benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie deren sozialen Schutz eingesetzt.

Guatemala hat den Status eines Kooperationslandes der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Mit der Erstellung einer Regionalstrategie
„Zentralamerika" werden Programme mit den einzelnen Ländern der Region sukzessive
erneuert. Dabei werden insbesondere Projekte gefördert, die sich auf die Rechte der
Zivilgesellschaft konzentrieren und zu deren Stärkung beitragen. Österreich steht dabei in
engem Austausch mit den anderen EU Mitgliedstaaten.

Zu Frage 4:

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Dezember 2007 eine Erklärung über
die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen angenommen. Österreich hat die Annahme dieser
Erklärung unterstützt.

Ein von der OEZA in Aussicht genommenes „Indigenes Rechtsprogramm für
Zentralamerika", welches einen starken Guatemala-Fokus haben wird, zielt auf die
Unterstützung der indigenen Bevölkerung in der gesamten Region ab. Die OEZA wird dieses
Projekt gemeinsam mit anderen zentralamerikanischen Institutionen durchführen.

Zu den Fragen 5 und 6:

Zu Aktivitäten österreichischer Unternehmen im Ausland pflegt das Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten regelmäßigen Austausch mit den fachlich
zuständigen Ressorts, mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie mit relevanten Nicht-
Regierungsorganisationen. Die für Guatemala zuständige Österreichische Botschaft in
Mexiko steht in enger Verbindung mit den in Guatemala residenten Vertretungsbehörden
anderer EU-Mitgliedstaaten.


Eine für uns wichtige Informationsquelle ist dabei die „Interministerielle
Instanzengruppe" des guatemaltekischen Innenministeriums, welche unter Einbindung der
guatemaltekischen Zivilgesellschaft die Einhaltung einschlägiger internationaler Abkommen
überwachen und einfordern soll. In Absprache mit den EU-Partnern werden auf
Botschafterebene vor Ort entsprechende Maßnahmen unterstützt, begleitet bzw. eingefordert -
u. a. durch diplomatische Demarchen.

Seit 1958 besteht in Guatemala eine Österreichische Schule, die ein gelungenes Beispiel
interkultureller Zusammenarbeit darstellt und zur Vermittlung unserer Werte beiträgt.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Der Respekt für demokratische Prinzipien und für Menschenrechte ist für die EU
grundlegender Bestandteil ihrer internationalen Beziehungen und wird auch ein wesentliches
Element des Assoziierungsabkommens darstellen, das derzeit zwischen der EU und
Zentralamerika verhandelt wird. Österreich ist über den Ausschuss für Handelspolitik und über
die Ratsarbeitsgruppe der EU für Lateinamerika in diese Verhandlungen eingebunden.
Zur sozialen Verantwortlichkeit von Unternehmen (Corporate Social Responsibilty, CSR) hat
die EU neben bestehenden internationalen Konventionen zahlreiche Initiativen gesetzt wie
beispielsweise die „European Alliance for CSR 2006", eine gemeinsame Initiative der
Europäischen Kommission und der Wirtschaft oder das im Jahr 1995 gegründete CSR-
Netzwerk europäischer Unternehmen (vgl. www.csreurope.org). Das Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten befürwortet diese Initiativen und Netzwerke.

Zu Frage 11:

Die Kommunikation mit der guatemaltekischen Regierung erfolgt gemäß den diplomatischen
Usancen im Rahmen gemeinsamer Aktionen und Demarchen auf EU-Ebene bzw. auf
bilateraler Ebene im Rahmen des bilateralen Besuchsaustausches.