4245/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

 

 

                                                                                                                     Geschäftszahl:             BMUKK-10.000/0030-III/4a/2010

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 18. März 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4424/J-NR/2010 betreffend neue Formulare als Folge der Eingetragenen Partnerschaft, die die Abg. Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 7:

Ich ersuche um Verständnis, dass es wegen der Vielzahl der verwendeten Formulare aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, diese aufzulisten.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat bereits in einer Kurrende in der Zentralleitung bzw. einem Rundschreiben an die Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat für Wien und an alle direkt nachgeordneten Dienststellen, auf die Änderungen im Personenstandswesen aufmerksam gemacht, wonach eine Person nunmehr durch ihren Familien- oder Nachnamen bestimmt wird. Gegenständliches Rundschreiben gilt auch hinsichtlich an ausgegliederten Einrichtungen in Verwendung stehenden Bundesbeamtinnen und –beamte sowie ferner hinsichtlich der Bundeslehrkräfte (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2010_04.xml). Die Adressaten der Kurrende bzw. des Rundschreibens wurden um eine raschest mögliche Änderung der verwendeten Formulare im Sinne dieser Gesetzeslage ersucht.


Allgemein kann zur Formularfrage festgehalten werden, dass ein Großteil der Formulare nicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben ist, und lediglich der Ermittlung der zur jeweiligen Gesetzesvollziehung notwendigen Daten dient. Jedenfalls werden Formulare auch in Zukunft so gestaltet sein, dass dem Datenschutzgesetz 2000 Rechnung getragen wird.

 

Die Kosten allfälliger Umgestaltungen sind nicht exakt bezifferbar, werden sich jedoch im Hinblick darauf, dass ein Großteil der Formulare elektronisch zur Verfügung steht, in Grenzen halten.

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.