4258/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0021-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. März 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4350/J-NR/2010 betreffend Bundesschullandheime, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Bundesschullandheime Mariazell, Radstadt und Saalbach sind nachgeordnete Dienststellen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und werden als dislozierte Schuleinrichtungen geführt.

 

Sie wurden seinerzeit auf Grund der des Unterrichtsressorts zustehenden Kompetenzen für die Errichtung, Erhaltung und Führung von mittleren und höheren Lehranstalten, sowie deren Anlagen geschaffen. Die Bundesschullandheime sind vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhaltene Schülerheime gemäß Art. 14 Abs. 1 B-VG. Es sind keine Betriebe gewerblicher Art. Es sind dort, wie bei den Bundesheimen (vormals Bundeskonvikte) ausschließlich Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig.

 


Durch ihre ausgesuchte Lage und deren optimalen infrastrukturellen Ausstattungen entsprechen die Bundesschullandheime in besondere Weise den an sie gestellten pädagogischen Anforderungen für die Durchführung der in den Lehrplänen verankerten Schulveranstaltungen außerhalb des Schulstandorts, wie etwa Winter- und Sommersportwochen, Projektwochen und Schwimmwochen.

 

Die Bundesschullandheime werden überdies für Lehrkräfteaus- und -fortbildungen der schulischen Bewegungserziehung, des allgemein bildenden und berufsbildenden Schulwesens und sonstige Fortbildungsveranstaltungen verwendet.

 

Diese Einrichtungen werden aber auch im Sinne einer ökonomischen Betriebsführung zwecks optimaler Auslastung für Ferienaktionen – vorwiegend mit pädagogischem Hintergrund – zur Verfügung gestellt.

 

Die öffentlich-rechtliche Tätigkeit bedingt neben der eindeutigen Zweckwidmung und der gesetzlichen Vorgabe, eine nicht auf Gewinn gerichteten Betriebsführung, somit eine klare Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit und zu Hotelbetrieben. Zweck ist grundsätzlich nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Schaffung idealer Voraussetzungen zur Abhaltung von Schul- und Lehrveranstaltungen.

 

Im Gegensatz zu den Bundessportstätten gemäß Bundessportförderungsgesetz handelt es sich bei den Bundesschullandheimen um eine Angelegenheit des Bundes (Schulwesen) und nicht der Länder (Sportförderung) oder des Art. 17 B-VG.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Zum Stichtag 1. Jänner 2010 sind insgesamt 36 Planstellen für Verwaltungspersonal an den Bundesschullandheimen Mariazell, Radstadt und Saalbach im Personalplan (Planstellenbereich 3041) vorgesehen.

 

Die Bediensteten befinden sich entweder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 („Beamtinnen bzw. Beamte“) oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 („Vertragsbedienstete“); weitere Dienstverhältnisse bestehen nicht.

 

Ausgehend von einer Auswertung umfassend das Verwaltungspersonal an den Bundesschullandheimen ergeben sich zum Stichtag 1. Jänner 2010 nachstehende Planstellenzahlen aufgegliedert in Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete:

 

Dienststelle

Planstellen

Beamtinnen und Beamte

Vertragsbedienstete

BSLH Mariazell

13

1

12

BSLH Radstadt

11

3

8

BSLH Saalbach

12

5

7

 


Zu Frage 4:

Dazu wird auf nachstehende Aufstellungen verwiesen:

 

 

Nächtigungen

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Radstadt

24.370

24.547

24.797

22.639

21.800

23.302

23.082

21.529

22.130

21.940

22.622

Saalbach

21.208

19.987

17.181

18.263

18.946

21.485

19.448

21.153

18.207

19.454

19.577

Mariazell

19.971

20.997

17.856

17.750

18.362

21.170

20.827

21.156

21.443

20.418

20.139

 

 

Auslastung in % (gemessen an Tagen ohne Gäste)

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Radstadt

68,13

71,91

71,50

68,22

65,43

66,67

61,65

59,74

61,64

61,57

61,84

Saalbach

61,39

61,36

60,62

56,56

57,67

67,13

54,30

63,03

61,78

57,73

60,11

Mariazell

53,83

55,14

52,92

50,11

50,45

59,53

57,00

54,55

58,02

55,24

55,11

 

Zu Frage 5:

Seit Beginn der Auslastungsaufzeichnungen in den Bundesschullandheimen werden lediglich die Nächtigungszahlen statistisch geführt (vgl. Beantwortung der Frage 4). Eine genaue Auflistung der Personenzahlen (getrennt nach Schülerinnen bzw. Schülern, Lehrkräften und Personen, die nicht dem Schulbetrieb angehören) ist demgemäß nicht möglich.

 

Zu Frage 6:

Die Bundesschullandheime Radstadt und Saalbach wurden von Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. Rechtsträgern nicht in Anspruch genommen. Das (ehemalige) Bundesministerium für Landesverteidigung nützte das Bundesschullandheim Mariazell

-     im Jahr 2004 – 2.298 Nächtigungen (anlässlich des Mitteleuropäischen Katholikentages)

-     im Jahr 2006 – 354 Nächtigungen

-     im Jahr 2007 – 1.479 Nächtigungen (anlässlich des Papstbesuches in Mariazell)

 

Zu Fragen 7 und 8:

Die im BVA 2010 bei der UG 30, Paragraf 1/3041 ausgabenseitige Budgetierung in Höhe von EUR 3.777.000 beinhaltet Ausgaben für Personal, Anlagen und Aufwendungen für die Bundesschullandheime Mariazell, Radstadt und Saalbach (budgettechnisch aber auch für das Seminarzentrum Raach, die Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung sowie für Bundesschulwettkämpfe und schulsportliche Maßnahmen). Dem stehen die reell zu veranschlagenden Einnahmen bei Paragraf 2/3041, veranschlagt 2010 mit EUR 1.674.000 und gemäß Rechnungsabschluss 2008 mit EUR 2.128.000, gegenüber.

 


Die nachstehend angeführten Ausgaben und Einnahmen wurden anhand der Kostenrechnung der Bundesheime/Bundesschullandheime des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ermittelt. Die Kostenrechnung dient als Grundlage für die Berechnung der zukünftigen Tarifgestaltung. Weitere maßgebliche Indikatoren für die Tarifgestaltung sind Lage, regionale Preisgestaltung und die Ausstattung der jeweiligen Einrichtung. Aufgrund der traditionell sehr auslastungsstarken Wintersaison und dem damit verbundenen Mangel an Personalressourcen in den Bundesschullandheimen kann das Ergebnis der Kostenrechnung 2009 für die gegenständlichen Einrichtungen voraussichtlich erst Anfang Mai 2010 vorgelegt werden.

 

 

BSLH Radstadt

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

in %

1999

€ 354.637

€ 463.502

€ 108.865

23,49

2000

€ 375.048

€ 469.673

€ 94.625

20,15

2001

€ 394.142

€ 467.100

€ 72.958

15,62

2002

€ 366.263

€ 470.360

€ 104.097

22,13

2003

€ 354.528

€ 479.588

€ 125.060

26,08

2004

€ 355.133

€ 516.245

€ 161.112

31,21

2005

€ 405.746

€ 530.770

€ 125.024

23,56

2006

€ 445.950

€ 501.787

€ 55.837

11,13

2007

€ 444.072

€ 514.789

€ 70.717

13,74

2008

€ 452.833

€ 521.188

€ 68.355

13,12

 

 

 

BSLH Saalbach

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

in %

1999

€ 446.843

€ 467.240

€ 20.397

4,37

2000

€ 457.623

€ 433.750

-€ 23.873

-5,22

2001

€ 431.060

€ 408.574

-€ 22.486

-5,22

2002

€ 406.197

€ 435.822

€ 29.625

6,80

2003

€ 438.240

€ 532.463

€ 94.223

17,70

2004

€ 447.706

€ 557.327

€ 109.621

19,67

2005

€ 480.780

€ 510.433

€ 29.653

5,81

2006

€ 553.853

€ 600.594

€ 46.741

7,78

2007

€ 509.471

€ 521.835

€ 12.364

2,37

2008

€ 538.530

€ 553.754

€ 15.224

2,75

 

 

BSLH Mariazell

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

in %

1999

€ 468.114

€ 425.552

-€ 42.562

-9,09

2000

€ 459.706

€ 449.033

-€ 10.673

-2,32

2001

€ 464.407

€ 403.058

-€ 61.349

-13,21

2002

€ 446.163

€ 419.751

-€ 26.412

-5,92

2003

€ 473.180

€ 445.916

-€ 27.264

-5,76

2004

€ 486.305

€ 539.931

€ 53.626

9,93

2005

€ 508.654

€ 485.806

-€ 22.848

-4,49

2006

€ 536.783

€ 508.654

-€ 28.129

-5,24

2007

€ 573.647

€ 530.466

-€ 43.181

-7,53

2008

€ 584.920

€ 552.728

-€ 32.192

-5,50

 


Zu Fragen 9 und 10:

Dazu wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen:

 

 

BSLH Radstadt

BSLH Saalbach

BSLH Mariazell

 

Anzahl

Anzahl

Anzahl

 

schulbezogene

Veranstaltungen

nicht

schulbezogene

Veranstaltungen

schulbezogene

Veranstaltungen

nicht

schulbezogene

Veranstaltungen

schulbezogene

Veranstaltungen

nicht

schulbezogene

Veranstaltungen

1999

45

8

36

8

82

19

2000

39

8

34

7

81

35

2001

36

10

34

9

78

24

2002

34

11

36

11

69

28

2003

38

11

34

10

70

25

2004

40

11

38

11

78

27

2005

35

15

27

16

83

19

2006

35

17

31

14

79

21

2007

41

16

32

11

80

17

2008

41

16

41

13

82

27

2009

48

18

39

12

87

20

 

Zu Frage 11:

Es wird versucht die Bundesschullandheime neben der vorrangigen Schulnutzung auch für Vereinsfortbildungen, Sport- und Ferienkurse sowie für Großveranstaltungen (vgl. dazu die Beantwortung der Frage 6) zur Verfügung zu stellen, um nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit auch eine entsprechende Auslastung zu gewährleisten.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.