4259/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0034-III/4a/2010
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 22. März 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4459/J-NR/2010 betreffend strafrechtlicher Schutz der Staatssymbole gemäß § 248 StGB, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Unterschutzstellung von staatlichen Symbolen entsprechend des einleitend in der Anfrage zitierten § 248 StGB ist mir bekannt und es ist der Willensakt des Strafgesetzgebers, zu dessen Vollzug die Gerichte berufen sind, zu beachten.
Zu Fragen 2 bis 7:
Arbeitsaufträge der angesprochenen Art an Organisationseinheiten meines Ministeriums sind nicht erteilt worden.
Zu Frage 8:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 erübrigt sich ein Eingehen auf Frage 8.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.