4259/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

 

Frau                                                                                                      Geschäftszahl:       BMUKK-10.000/0034-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 22. März 2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4459/J-NR/2010 betreffend strafrechtlicher Schutz der Staatssymbole gemäß § 248 StGB, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Unterschutzstellung von staatlichen Symbolen entsprechend des einleitend in der Anfrage zitierten § 248 StGB ist mir bekannt und es ist der Willensakt des Strafgesetzgebers, zu dessen Vollzug die Gerichte berufen sind, zu beachten.

 

Zu Fragen 2 bis 7:

Arbeitsaufträge der angesprochenen Art an Organisationseinheiten meines Ministeriums sind nicht erteilt worden.

 

Zu Frage 8:

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 erübrigt sich ein Eingehen auf Frage 8.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.