4260/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2010
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0036-III/4a/2010 |
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Wien, 22. März 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4482/J-NR/2010 betreffend Provenienzdossiers aus der Sammlung Leopold, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 9. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bekennt sich zur Gender-Gerechtigkeit in allen Ebenen. Bei der Zusammensetzung des Gremiums stand die Suche nach Persönlichkeiten, welche insbesondere auf Grund der Ausübung aktueller oder früherer Funktionen hohes Ansehen genießen und sich vor allem unter rechtlichen Gesichtspunkten die hier erforderlichen Beurteilungen treffen können, im Vordergrund.
Zu Fragen 2 und 3:
Mit der Einsetzung des Gremiums wurde nicht das Ziel verfolgt, durch Historiker und Kunsthistoriker die wissenschaftliche Arbeit der Provenienzforscher zu überprüfen. Das Gremium soll keine geschichtliche oder kunstgeschichtliche Studie verfassen, sondern den durch die Provenienzforscher ermittelten Sachverhalt unter den Gesichtspunkten des Kunstrückgabegesetzes beurteilen. Sollte das Gremium der Ansicht sein, dass der relevante Sachverhalt aus den vorliegenden Berichten nicht vollständig oder nicht schlüssig geleitet werden kann, stehen die beiden Provenienzforscher dem Gremium für Ergänzungen zur Verfügung. Im Übrigen sei vermerkt, dass Frau Botschafterin i.R. Dr. Eva Nowotny das Studium der Geschichte, Germanistik und Kunstgeschichte absolviert hat.
Zu Frage 4:
Zu den Auswahlkriterien darf auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen werden. Herr Bundesminister a.D. Dr. Nikolaus Michalek ist auf Grund seiner persönlichen Integrität sowie der Ausübung seiner bisherigen Funktionen eine als unabhängige Autorität anerkannte Persönlichkeit. Er ist hervorragend geeignet, das Gremium konstruktiv, zielorientiert und sachlich zu leiten. Mit seiner Person ist auch sichergestellt, dass das Gremium seine Entscheidungen unbeeinflusst treffen wird.
Zu Fragen 5 und 6:
Sämtliche Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ernannt. Es wurden im Vorfeld der Bestellung mit dem Vorstand der Leopold Museum – Privatstiftung informelle Gespräche geführt.
Zu Frage 7:
Es ist dem Vorsitzenden bzw. den Gremium überlassen, die Arbeitsweise zu bestimmen. Im Rahmen der Bestellung wurde jedoch um eine Beurteilung bis Sommer 2010 ersucht.
Zu Fragen 8 und 9:
Die Leopold Museum – Privatstiftung hat sich in öffentlichen Erklärungen zu fairen und gerechten Lösungen bekannt. Faire und gerechte Lösungen beinhalten angemessene Entscheidungszeiträume. Welche Maßnahmen zu ergreifen sein werden, sollte die Leopold Museum – Privatstiftung diesen gemeinsamen Weg zu fairen und gerechten Lösungen verlassen, wird zum geeigneten Zeitpunkt zu entscheiden sein.
Zu Fragen 10 und 11:
Die Provenienzforscher haben im Oktober 2008 einen Arbeitsplan vorgesehen, dessen Phase I durch die zum Jahresende 2009 vorgelegten Berichte abgeschlossen wurde. Die Phase II sieht die Provenienzforschung zu den in der Phase I noch nicht untersuchten Werken von Egon Schiele vor. Erste Teilergebnisse dieser Phase II, nämlich zumindest neun Berichte, sollen bis 30. Juni 2010 vorgelegt werden.
Zu Frage 12:
Die Frage nach dem Zeitpunkt des „letzten Provenienzdossiers“ ist derzeit nicht beantwortbar. Die Provenienzforscher werden bis 30. Juni 2010 eine Zeitschätzung für den bis dahin noch nicht recherchierten Teil der Phase II geben.
Zu Frage 13:
Der ursprüngliche Arbeitsplan sah für Phase I die Untersuchung von 23 Werken aus 13 Sammlungen vor. Nach einem Vorschlag der Provenienzforscher wurde die Untersuchung zum Werk Egon Schiele, „Moa, die Tänzerin“, aus der Sammlung Lea Bondi-Jaray auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Provenienzforscher gaben an, dass die entsprechenden Unterlagen derzeit nicht greifbar sind und hielten fest, dass der Erwerb des Werkes durch Prof. Dr. Rudolf Leopold unproblematisch erscheine, weil er direkt von Lea Bondi-Jaray erfolgte.
Weiters wurde die Frist zur Abgabe des Berichtes zur Sammlung Fritz Grünbaum bis 30. Juni 2010 verlängert, weil sich die Recherchen wegen der besonders schwierigen Lagerung des Falles entgegen den ursprünglichen Annahmen der Provenienzforscher verzögerten.
Zu Frage 14:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2838/J-NR/2009 (2652/AB XXIV. GP) mit Schreiben vom 2. September 2009, in welchem zu Frage 6 ausgeführt wurde:
„Eine Beurteilung von Auswirkungen künftiger Rückgaben auf die seinerzeit eingegangenen vertraglichen Verhältnisse wäre rein spekulativ. Es erscheint jedoch nicht im Interesse der Kunstrückgabe gelegen, diese in Verbindung mit möglichen Regressansprüchen des Bundes zu setzen. Im Übrigen sieht auch das Kunstrückgabegesetz für den Fall der Rückgabe nach 1945 erworbener Kunstgegenstände keine Regressansprüche gegen die Veräußerung vor.“
Zu Fragen 15 und 16:
Die Leopold Museum – Privatstiftung ist eine Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz. Die finanzielle Gebarung der Leopold Museum – Privatstiftung ist daher keine Angelegenheit der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und unterliegt damit nicht dem Interpellationsrecht gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG. Ob sich aus möglichen künftigen Verkaufsabsichten der Leopold Museum – Privatstiftung ein Handlungsbedarf für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ergibt, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.