4265/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 


S91143/6-PMVD/2010                                                                                               25. März 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2010 unter der Nr. 4363/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Internetprojekt Google Street View" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Gegenständliche Internetdienste stellen in der Regel keine Gefahr für die militärische Sicherheit dar, sofern gewährleistet ist, dass Standorte, die nicht öffentlich bekannt sind, weder von außen noch hinsichtlich ihrer Adressen dargestellt werden. Außenparameter öffentlich zugänglicher Adressen könnten aber von Jedermann detailliert betrachtet werden, ohne dabei registriert zu werden. Für Gebiete, die durch den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport mittels Verordnung zum Sperrgebiet erklärt wurden, gilt bereits jetzt das grundsätzliche Verbot des Betretens, Befahrens, Fotografierens, Filmens und der zeichnerischen Darstellung. Ein umfassender Schutz der Bediensteten, bei der Ausübung ihres Dienstes in der Öffentlichkeit nicht abgelichtet zu werden, ist jedoch nicht möglich.


Zu 6 bis 8:

Es fanden Gespräche mit Vertretern von Google unter Federführung des Bundeskanzleramts statt.

Zu 9 und 10:

In diesem Zusammenhang wären etwa „Google-Maps“ und „Google‑Earth“ zu erwähnen.