4265/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
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S91143/6-PMVD/2010 25. März 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2010 unter der Nr. 4363/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Internetprojekt Google Street View" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Gegenständliche Internetdienste stellen in der Regel keine Gefahr für die militärische Sicherheit dar, sofern gewährleistet ist, dass Standorte, die nicht öffentlich bekannt sind, weder von außen noch hinsichtlich ihrer Adressen dargestellt werden. Außenparameter öffentlich zugänglicher Adressen könnten aber von Jedermann detailliert betrachtet werden, ohne dabei registriert zu werden. Für Gebiete, die durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport mittels Verordnung zum Sperrgebiet erklärt wurden, gilt bereits jetzt das grundsätzliche Verbot des Betretens, Befahrens, Fotografierens, Filmens und der zeichnerischen Darstellung. Ein umfassender Schutz der Bediensteten, bei der Ausübung ihres Dienstes in der Öffentlichkeit nicht abgelichtet zu werden, ist jedoch nicht möglich.
Zu 6 bis 8:
Es fanden Gespräche mit Vertretern von Google unter Federführung des Bundeskanzleramts statt.
Zu 9 und 10:
In diesem Zusammenhang wären etwa „Google-Maps“ und „Google‑Earth“ zu erwähnen.