4268/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0007-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4273/J vom 26. Jänner 2010 der Abgeordneten Harald Vilimsky Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 14.:
Seitens der Europäischen Union werden – verstärkt durch die Krise im Finanzsektor - Schritte und Maßnahmen angedacht, um die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen; diese werden seitens des Ressorts bestmöglich in den einzelnen Arbeitsgruppen und Foren unterstützt.
Betreffend den Fragenkatalog, der den Wirkungsbereich der FMA und OeNB betrifft, liegen dem Bundesministerium für Finanzen jedoch keine originären Informationen vor. Die angesprochenen bankspezifischen Sachverhalte liegen in der Verantwortlichkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank. Unter Hinweis auf Art. 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.
In Anbetracht der verfassungsrechtlich gewährleisteten Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der FMA kann auch keiner dieser Sachverhalte unter das Auskunftsrecht des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 16 FMABG subsummiert werden. Dieses kann nur im Fall begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufsichtstätigkeit ausgeübt werden, nicht aber beispielsweise zur Erhebung von Informationen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen