4269/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0008-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4274/J vom 26. Januar 2010 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der Wert von 429,8 t Gold betrug per 31. Dezember 2009 rund 10,6 Mrd. EUR.

 

Zu 2.:

Der Wert von 280 t Gold betrug per 31. Dezember 2009 rund 6,9 Mrd. EUR.

 

Zu 3.:

Der Wert von 149,7 t Gold betrug per 31. Dezember 2009 rund 3,7 Mrd. EUR. Als Veräußerungen werden sowohl Verkäufe als auch Übertragungen an die EZB subsumiert.

 


Zu 4. ‑ 9.:

Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3302/J vom 28. Oktober 2009 erwähnt, werden konkrete Geschäftsdaten wie etwa Zeitpunkt, Volumen und Preis von Verkaufstranchen, deren Teilerlöse bzw. der Gesamterlös sowie die daraus folgenden Investitionen nicht veröffentlicht.

 

Die Verkäufe der OeNB fanden international harmonisiert im Rahmen der Goldabkommen der Notenbanken statt. Die Abkommen dienten zur Stabilisierung und Transparenz des Goldmarktes und umfassten von September 1999 bis September 2009 ein für Verkäufe vorgesehenes Gesamtvolumen von 4.500 t.

 

Die in der parlamentarischen Anfrage behauptete Fehlentscheidung entbehrt jeder Grundlage, weil

·                die Reservepolitik von Notenbanken, die sowohl die Fremdwährungs- wie auch die Goldbestände umfasst, nicht unter dem Aspekt der Gewinnmaximierung erfolgt, sondern sich nach den jeweiligen geldpolitischen Erfordernissen richtet,

·                der sich verändernde Goldbestand in Relation zu den jeweiligen Fremdwährungs­beständen zu sehen ist, wobei insbesondere Risikoaspekte berücksichtigt werden müssen,

·                die OeNB als Zentralbank des Eurosystems in Euro und nicht in USD bilanziert, sodass die jeweiligen Wechselkurseffekte sowie Zinseffekte zu berücksichtigen sind.

 

Zu 10.:

Die Erträge aus den Goldverkäufen, die in das jeweilige Jahresergebnis eingeflossen sind, wurden auf die Eigentümer der OeNB im Zuge der jährlichen Gewinnverteilung gemäß § 69 Nationalbankgesetz, einschließlich der Dividenden, verteilt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.