4272/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0013-I/5/2010
Wien, am 25.März 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4330/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Basis der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ist das bilaterale Regierungsübereinkommen vom 13. Mai 1989 (BGBl. Nr. 229/1990). Dieses wird in mehrjährigen zeitlichen Abständen durch Ressortübereinkommen in Form von Arbeitsplänen aktualisiert, zuletzt im Jahre 2002 durch einen Arbeitsplan für die Jahre 2003 – 2007, der somit Ende 2007 abgelaufen ist. Ein vom damaligen Staatssekretär Univ.- Prof. Dr. Waneck unterzeichnetes Ressortübereinkommen zwischen dem österreichischen und dem chinesischen Gesundheitsministerium über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens aus dem Jahre 2004 ist meinem Ressort nicht bekannt. Hingegen wurde nunmehr im Rahmen des Staatsbesuches von Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer im Sinne einer Erneuerung des Bekenntnisses zur Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und zur Betonung des hohen Stellenwerts, den diese Zusammenarbeit in beiden Ländern genießt, vom chinesischen Gesundheitsminister und mir ein Ressortübereinkommen und Arbeitsplan für die Jahre 2010 - 2014 abgeschlossen.
Frage 2:
Eine Kostenübernahme durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der traditionellen chinesischen Medizin erfolgt bereits bisher im Rahmen der Krankenbehandlung für eine den Kriterien des Obersten Sanitätsrats entsprechende Nadelakupunktur durch entsprechend ausgebildete Ärztinnen und Ärzte. Einzelne Krankenversicherungsträger haben entsprechende Honorarpositionen für verrechnungsbefugte Vertragspartner in ihren Gesamtverträgen, andere leisten einen Kostenzuschuss zur Nadelakupunktur in Höhe eines jeweils in unterschiedlicher Höhe festgelegten satzungsmäßigen Betrages bzw. im Rahmen der Wahlarztkostenerstattung. Teilweise wird Nadelakupunktur auch in eigenen Einrichtungen (Ambulatorien) der Krankenversicherungsträger erbracht. Eine Kostenübernahme für andere Methoden der TCM durch die Krankenversicherungsträger steht derzeit nicht zur Diskussion.
Fragen 3 und 4:
Im Bereich der TCM soll eine weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Qualitätssicherung und Patient/inn/ensicherheit erfolgen. Diesbezüglich sollen die laufenden Forschungsprojekte regelmäßig evaluiert bzw. fortgesetzt werden. Ebenso soll eine regelmäßige Evaluierung der postpromotionellen TCM-Ausbildung an der Medizinischen Universität Wien durch eine Evaluierungskommission des TCM-Staatssekretariates der Volksrepublik China erfolgen. Der Gesundheitsminister der Volksrepublik China sagte auch eine Unterstützung in der TCM-Aus- und Fortbildung durch chinesische TCM-Universitäten und TCM-Krankenhäuser zu. Ebenso sollte der Austausch von Ärzt/inn/en und Student/inn/en fortgesetzt werden.
Frage 5:
Durch die Erneuerung des Arbeitsplanes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zwischen meinem Ressort und dem Ministerium für Gesundheit der Volksrepublik China für die Jahre 2010 – 2014 wird es zu einer Verbesserung der Patient/inn/ensicherheit und Qualitätssicherung auf dem Gebiete der TCM, aber auch zu einer Qualitätssteigerung von wissenschaftlichen Ergebnissen aufgrund der Zusammenarbeit mit chinesischen Universitäten kommen. Durch eine qualitätsgesicherte postpromotionelle TCM-Ausbildung wird auch das Leistungsangebot auf dem Gebiete der TCM qualitativ deutlich verbessert werden. Weiters soll eine Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Arzneimittelzulassung sowie des Informationsaustausches auf dem Gebiet der Pharmakovigilanz entstehen.
Frage 6:
Durch die intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit meines Ressorts mit dem chinesischen Gesundheitswesen ist der bisherige bilaterale Arbeitsplan sehr intensiv gelebt worden und hat auch Erfolge gezeigt. Die Erneuerung dieses Arbeitsplanes für die Jahre 2010 – 2014 verpflichtet nicht nur mein Ressort, diese ausgezeichnete und erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen, sondern stellt auch im Sinne der Patient/inn/ensicherheit für mein Ressort eine Verpflichtung dar.
Fragen 7 und 8:
Mein Besuch in China dauerte 4 Arbeitstage. Im Rahmen des Staatsbesuches wurde in Anwesenheit der beiden Staatsoberhäupter die feierliche Unterzeichnung des Arbeitsplanes auf dem Gebiet des Gesundheitswesens sowie des Protokolls über Quarantäne- und Gesundheitsanforderungen für genetisches Material von Rindern für den Export von Österreich in die Volksrepublik China von mir und meinem chinesischen Amtskollegen Chen Zu vorgenommen. Darüber hinaus wurde ich von Gesundheitsminister Chen Zu zu einem längeren Arbeitsgespräch empfangen, wodurch ich auch Repräsentanten der österreichischen Wirtschaft im Bereich Gesundheitsinfrastruktur und der Wissenschaft die Möglichkeit eines persönlichen Kontakts zu Gesundheitsminister Chen Zu ermöglichen konnte. Weiters absolvierte ich – wieder unter Beiziehung von Repräsentanten der österreichischen Wirtschaft im Bereich Gesundheitsinfrastruktur und der Wissenschaft - ein speziell für mich vom chinesischen Gesundheitsministerium zusammengestelltes Besichtigungsprogramm, das den Besuch von zwei namhaften Krankenhäusern beinhaltete. Abgesehen von diesen speziellen Terminen war mein Arbeitsprogramm ident mit dem von Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer.
Frage 9:
Bei den von mir wahrgenommen spezifischen Programmpunkten im Gesundheitsbereich waren neben dem begleitenden Mitarbeiter der Österreichischen Botschaft die laut Geschäftseinteilung befassten Mitarbeiter/innen meines Kabinetts, der Leiter der zuständigen Sektion meines Ressorts sowie Mitglieder aus der Wirtschafts– und Wissenschaftsdelegation anwesend.
Fragen 10 und 11:
Aufgrund der bisher erfolgten Abrechnungen belaufen sich die Kosten für meine Person und die mich begleitenden Kabinettsmitglieder auf € 7.933,92 (Flugkosten, Rest-Tagesgebühren).
Für die Mitglieder der Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation wurden vom Bundesministerium für Gesundheit keine Reisekosten übernommen.