4276/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 26. März 2010
GZ: BMG-11001/0016-I/5/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4373/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Seit Beginn des Auftretens der Neuen Influenza A(H1N1) in Österreich wurden mit Stand 11.03.2010 durch das Institut für Virologie der Universität Wien und die PCR-Labors in den Bundesländern 4.017 positive Proben gemeldet. Ich darf darauf hinweisen, dass bis 11.11.2009 von allen Verdachts- und Erkrankungsfällen an Neuer Influenza A(H1N1) eine Laboruntersuchung durchgeführt wurde, danach nur noch bei hospitalisierten PatientInnen.
Laut Hochrechnungen auf Basis des Wiener Grippemeldedienstes erkrankten bisher österreichweit ca. 350.000 bis 370.000 Personen an Neuer Influenza A(H1N1).
Frage 2:
Meinem Ressort sind mit Stand vom 11.03.2010 insgesamt 40 PatientInnen, bei denen eine Infektion mit Neuer Influenza A(H1N1) diagnostiziert wurde, als verstorben gemeldet.
Frage 3:
Ich gehe davon aus, dass hier eine „Superinfektion“ gemeint ist. Es ist aus dem Epidemiologischen Meldesystem für meldepflichtige Infektionskrankheiten (EMS) nicht ersichtlich, ob eine Superinfektion vorlag.
Fragen 4 bis 11:
Nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung ist der Vollzug im Bereich der "Heil- und Pflegeanstalten" Landessache. Derartige Daten liegen mir daher nicht vor.