4277/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 26. März 2010
GZ: BMG-11001/0017-I/5/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4380/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 5:
Es ist nunmehr vorgesehen, dass seitens des Bundesministeriums für Gesundheit für österreichische Contergan-Geschädigte heuer 2,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. In welcher Form die Auszahlung an Betroffene erfolgt, wie der Nachweis der Schädigung zu erbringen ist und andere Detailfragen sind zur Zeit noch in Ausarbeitung, wobei allerdings von einer Einmalzahlung ausgegangen wird.
Frage 3:
Es ist vorgesehen, dass jedes österreichische Contergan-Opfer eine einmalige Entschädigungszahlung erhält. Deren Anzahl steht auf Grund ausstehender Begutachtungen derzeit noch nicht genau fest. Ich gehe davon aus, dass die Begutachtungen und Auszahlungen bis zum Herbst 2010 abgeschlossen sind.
Frage 4:
Bei dieser Einmalzahlung des Bundesministeriums für Gesundheit handelt es sich um eine Leistung aus humanitären Erwägungen. Nach der Änderung des deutschen Contergan-Stiftungsgesetzes sind Anträge auf Anerkennung und Entschädigung durch die Stiftung seit dem Juli 2009 wieder möglich.