4280/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0027-I/5/2010

Wien, am 26. März 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4433/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Mit der Ernährungsinformationskampagne des BMG vom September 2009 bzw. mit den Informationsaktivitäten rund um die neue Ernährungspyramide versucht das BMG neben der Hauptzielsetzung, den Österreicher/innen Lust auf gesunde Ernährung zu machen, selbstverständlich auch das Ziel, einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu vermitteln, auch wenn explizite, diesbezügliche Slogans (derzeit) nicht Inhalt dieser Kampagnen sind.

Des Weiteren ist demnächst auch eine Kampagne „sicher kochen“ geplant. Plakate, die im Handel ausgehängt werden sollen und ein Informationsfolder werden leicht verständlich vermitteln, was aus hygienischer Sicht und zur Vorbeugung von lebensmittelbedingten Erkrankungen durch Verbraucher/innen getan werden kann. Ca. 50 Prozent der lebensmittelbedingten Erkrankungen sind auf einen falschen Umgang mit insbesondere sensiblen Lebensmitteln im Haushalt zurückzuführen. Wir wollen hier sensibilisieren. Kooperationspartner sind der Handel, die Sozialpartner und die Lebensmittelaufsichten der Länder. Im Rahmen dieser Kampagne werden wir den bewussten Einkauf von Lebensmitteln zur Vermeidung des Wegwerfens noch einbauen.

Zudem geht das Haus mit gutem Beispiel voran. Bei Veranstaltungen des BMG wird grundsätzlich beim Einkauf von Lebensmitteln und Getränken knapp und sparsam kalkuliert bzw. werden ungeöffnete Flaschen und Tetrapackungen durch die Cateringfirmen zurückgenommen.

 

Frage 2:

Aufgabe des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Ziel des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG ist der Gesundheitsschutz der Verbraucher/innen sowie der Schutz der Verbraucher/innen vor Täuschung. In diesem Sinn regelt das LMSVG u.a. die Anforderungen an Lebensmittel und die damit verbundene Verantwortung der Unternehmen. Das LMSVG gilt nicht für den privaten häuslichen Gebrauch. Informationen über die Dimension des Wegwerfens in privaten Haushalten liegen demnach meinem Ressort nicht vor.

Eine Studie der Universität für Bodenkultur hat aufgezeigt, dass ca. 10 Prozent der gekauften Lebensmittel weggeworfen werden.

 

Frage 3 und 4:

Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, ist die Aufgabe des BMG die Nahrungsmittelkontrolle – zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln und zum Täuschungsschutz. Die amtliche Kontrolle wird in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Länder vollzogen (Landeshauptleute). Die Vorgaben des LMSVG beziehen sich auf Produkte, die „In Verkehr gebracht werden“. Informationen darüber, wie viele an sich noch genießbare Lebensmittel vom Handel oder in der Verarbeitung entsorgt werden, liegen daher dem BMG nicht vor.

Das Thema Entsorgen von Lebensmitteln fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Das BMLFUW initiiert gerade eine Plattform „Lebensmittel im Abfall“, die geeignete Strategien entwickeln soll. Wenn hier die Mitarbeit meines Ministeriums gewünscht wird, bringen wir uns gerne ein.  

 

Frage 5:

Bei der Abgabe von Lebensmitteln, auch unentgeltlich bzw. zu karitativen Zwecken, sind die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, im Wesentlichen das LMSVG und die damit verbundenen EG-Verordnungen über die Lebensmittelhygiene, zu beachten.

Die Abgabe von Lebensmitteln, die übrig bleiben oder die nicht über die herkömmlichen Vertriebswege verkauft werden können (z.B. Mindesthaltbarkeitsfrist erreicht, fehletikettiert, Transportschaden) ist grundsätzlich zulässig. Bei rechtlichen Fragen oder Unklarheiten stehen meine Mitarbeiter/innen grundsätzlich für interessierte Abgeber ebenso wie für die potentiellen Empfänger als kompetente Auskunftspersonen zur Verfügung. Es trägt jenes Unternehmen, das die Lebensmittel letztlich an die Verbraucher/innen abgibt, die Verantwortung dafür, dass die Produkte auch in diesem Fall einwandfrei und „sicher“ sind.