4281/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0036-I/5/2010

Wien, am  25. März 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4458/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 4:

Meine primäre Aufgabe war die Unterzeichnung des Arbeitsplanes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zwischen dem Ministerium für Gesundheit der Volksrepublik China und dem Bundesministerium für Gesundheit der Republik Österreich für die Jahre 2010 - 2014 sowie des Protokolls zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit der Republik Österreich und der Staatlichen Generalverwaltung für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne der Volksrepublik China über Quarantäne- und Gesundheitsanforderungen für genetisches Material von Rindern für den Export von Österreich in die Volksrepublik China. Die feierliche Unterzeichnung in Anwesenheit der beiden Staatsoberhäupter demonstriert den hohen Stellenwert, welcher der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens von beiden Staaten beigemessen wird. Darüber hinaus war es für mich ein besonderes Anliegen, den Repräsentanten der österreichischen Wirtschaft auf dem Gesundheitsinfrastruktursektor sowie der Wissenschaft bei meinem mehrstündigen Arbeitsgespräch mit Gesundheitsminister Chen Zu die Gelegenheit zu einem persönlichen Kennenlernen und zu persönlichen Kontakten mit dem chinesischen Gesundheitsminister zu bieten und dadurch wesentliche Kontakte im Sinne und zur Förderung der österreichischen Wirtschaft am Gesundheitsinfrastruktursektor zu initiieren.

 

Fragen 2 und 3:

Ich wurde von zwei Mitarbeiter/inne/n meines Kabinetts sowie einem weiteren Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit begleitet.

 

Fragen 5 bis 8:

Seitens des chinesischen Gesundheitsministers Chen Zhu hat es diesbezüglich keinen Gesprächsbedarf gegeben.

 

Frage 9:

Der Hauptberührungspunkt liegt auf dem Gebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Als Leiter des Gesundheitsressorts bin ich für die Patient/inn/ensicherheit und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen verantwortlich. Da gerade auf dem Gebiet der TCM Grauzonen bestanden und bestehen, ist es mir ein Anliegen, diese so rasch wie möglich zum Wohle der Patient/inn/en zu beseitigen. So konnte ich erreichen, dass das postpromotionelle TCM-Curriculum der Med. Universität Wien nach Evaluierung durch eine chinesische Kommission vom Staatssekretariat für TCM der Volksrepublik China anerkannt wird. Weiters laufen derzeit 9 Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit dem BMWF, die der Qualitätssicherung und der Patient/inn/ensicherheit dienen. Auf dem Gebiet der westlichen Medizin werden durch mein Ressort wissenschaftliche Kooperationen zwischen dem chinesischen und dem österreichischen Gesundheitswesen unterstützt.

 

Frage 10:

Eine Kostenübernahme durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der traditionellen chinesischen Medizin erfolgt bereits bisher im Rahmen der Krankenbehandlung für eine den Kriterien des Obersten Sanitätsrats entsprechende Nadelakupunktur durch entsprechend ausgebildete Ärztinnen und Ärzte. Einzelne Krankenversicherungsträger haben entsprechende Honorarpositionen für verrechnungsbefugte Vertragspartner in ihren Gesamtverträgen, andere leisten einen Kostenzuschuss zur Nadelakupunktur in Höhe eines jeweils in unterschiedlicher Höhe festgelegten satzungsmäßigen Betrages bzw.  im Rahmen der Wahlarztkostenerstattung. Teilweise wird Nadelakupunktur auch in eigenen Einrichtungen (Ambulatorien) der Krankenversicherungsträger erbracht. Eine Kostenübernahme für andere Methoden der TCM durch die Krankenversicherungsträger steht derzeit nicht zur Diskussion.

 

Fragen 11 und 12:

Die Unterzeichnung des in der Beantwortung zu den Fragen 1 und 4 genannten Protokolls betrifft den Export von Rindersamen.

 

Frage 13:

Aufgrund der begrenzten Gesprächszeit konnte auf die angesprochene Problematik nicht eingegangen werden.