4283/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0022-III/4a/2010
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. März 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4364/J-NR/2010 betreffend des Internetprojektes Google Street View, die die Abg. Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Allgemein ist zur Vorgangsweise von Google Folgendes auszuführen: Verknüpft mit Luft- und Satellitenaufnahmen werden von Google Street View hochauflösende 360-Grad-Panoramaaufnahmen von Straßenzügen einem unbeschränkten Kreis von Personen im Internet zur Ansicht angeboten. Aufgrund der Verknüpfung mit der Luft- und Satellitenaufnahmen des Straßenzuges kann nachvollzogen werden, an welcher Stelle einer Straße die jeweilige Aufnahme gemacht worden ist. Es handelt sich dabei um keine Echtzeit-Aufnahmen. Wann die Aufnahme aufgenommen wurde, wird vom Diensteanbieter grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Gesichter und polizeiliche Kennzeichen von Fahrzeugen werden dabei durch eine Automatik verzerrt. Dabei kann allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die Unkenntlichmachung des Gesichtes bei einzelnen Personen zu schwach ausgestaltet ist bzw. Personen auch trotz Unkenntlichmachung des Gesichtes aufgrund von Kleidung oder besonderen äußeren Merkmalen bestimmbar sind.
Einen umfassenden Schutz der Bediensteten davor, bei Ausübung ihres Dienstes in der Öffentlichkeit nicht abgelichtet zu werden, kann der Dienstgeber nicht gewährleisten. Vergleichbares gilt hinsichtlich eines generellen Schutzes vor Abbildungen in der Öffentlichkeit. Im Übrigen wird in Bezug auf mögliche Konsequenzen auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4362/J-NR/2010 durch die Bundesministerin für Justiz verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.