4283/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                                      Geschäftszahl:       BMUKK-10.000/0022-III/4a/2010

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 24. März 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4364/J-NR/2010 betreffend des Internetprojektes Google Street View, die die Abg. Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Allgemein ist zur Vorgangsweise von Google Folgendes auszuführen: Verknüpft mit Luft- und Satellitenaufnahmen werden von Google Street View hochauflösende 360-Grad-Panoramaaufnahmen von Straßenzügen einem unbeschränkten Kreis von Personen im Internet zur Ansicht angeboten. Aufgrund der Verknüpfung mit der Luft- und Satellitenaufnahmen des Straßenzuges kann nachvollzogen werden, an welcher Stelle einer Straße die jeweilige Aufnahme gemacht worden ist. Es handelt sich dabei um keine Echtzeit-Aufnahmen. Wann die Aufnahme aufgenommen wurde, wird vom Diensteanbieter grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Gesichter und polizeiliche Kennzeichen von Fahrzeugen werden dabei durch eine Automatik verzerrt. Dabei kann allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die Unkenntlichmachung des Gesichtes bei einzelnen Personen zu schwach ausgestaltet ist bzw. Personen auch trotz Unkenntlichmachung des Gesichtes aufgrund von Kleidung oder besonderen äußeren Merkmalen bestimmbar sind.


Einen umfassenden Schutz der Bediensteten davor, bei Ausübung ihres Dienstes in der Öffentlichkeit nicht abgelichtet zu werden, kann der Dienstgeber nicht gewährleisten. Vergleichbares gilt hinsichtlich eines generellen Schutzes vor Abbildungen in der Öffentlichkeit. Im Übrigen wird in Bezug auf mögliche Konsequenzen auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4362/J-NR/2010 durch die Bundesministerin für Justiz verwiesen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.