4288/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0029-III/4a/2010 |
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Wien, 26. März 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4404/J-NR/2010 betreffend Stellenwert der Förderung der deutschen Sprache in Österreich, die die Abg. Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur liegen derzeit keine statistischen Angaben über die Verbreitung von Deutschkenntnissen im Ausland vor. Informationen über die Verbreitung von Kenntnissen der deutschen Sprache im Inland können der Erhebung zur Erwachsenenbildung 2007 (AES – Adult Education Survey, Erhebung von Eurostat und Statistik Österreich) entnommen werden. Entsprechend den Ergebnissen der Erhebung zur Erwachsenenbildung 2007 beherrschen 94,4% der erwachsenen Bevölkerung in Österreich (25-64-jährige Wohnbevölkerung, österreichischer und ausländischer Staatsbürgerschaft) die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Von diesen 94,4% entfallen 86,5% auf Personen, die Deutsch als Muttersprache und 7,9% auf Personen, die Deutsch als erste oder zweite Fremdsprache erlernt haben.
Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stehen auch keine statistischen Daten zur Verfügung, aus denen ersichtlich ist, wie viele Personen in der Summe aller Lernformen – formale Bildung (Schulen und Universitäten), non-formale Bildung (z.B. Kurse der Erwachsenenbildung) und informelles Lernen (z.B. Selbststudium) – die deutsche Sprache derzeit im Inland bzw. im Ausland erlernen. Eurostat erhebt regelmäßig im Rahmen der UOE-Erhebung zur Bildungsstatistik Daten über den Fremdsprachenunterricht an Schulen (in den Sekundarstufen I und II) in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Aktuellste Ergebnisse sind in der Eurydice/Eurostat Publikation „Schlüsselzahlen zum Sprachenlernen an den Schulen in Europa. Ausgabe 2008“ publiziert. Demnach lernen im Durchschnitt der EU-27 15,4% der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II Deutsch als Fremdsprache.
Der Erhebung „Deutsch als Fremdsprache weltweit – StADaF-Datenerhebung 2005“ (http://www.goethe.de/mmo/priv/1459127-STANDARD.pdf) kann entnommen werden, dass Deutsch von etwa 101 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen wird. Darüber hinaus gibt es viele Menschen in aller Welt, die Deutsch als Fremdsprache gelernt haben oder lernen. Die deutsche Sprache nimmt weltweit den 12. Platz aller gesprochenen Sprachen ein.
Innerhalb der EU sprechen 24% der Bevölkerung Deutsch als Muttersprache. Diese Erhebung der Zahl der Deutschlernenden aus 2005 kam insgesamt auf 16.718.701 Deutschlernende weltweit.
Zu Frage 3:
In Bezug auf Europa ist den statistischen Angaben der EU/EURYDICE-Publikation „Schlüsselzahlen zum Sprachenlernen an den Schulen in Europa, 2008“ zufolge, vorwiegend bezogen auf den Sekundarbereich für den Zeitraum 2000 bis 2006, der Anteil an Deutschlernenden vor allem in den Ländern Dänemark, Ungarn, Polen, Slowenien (ansteigend seit 2003), Tschechien, Slowakei besonders hoch. Auffallend niedrig ist der Anteil Deutschlernender im allgemeinbildenden Sekundarbereich in Belgien (französische Gemeinschaft), Spanien, Zypern und Portugal.
Allgemein ist festzustellen, dass durch die Streichung der zweiten verpflichtenden Fremdsprache in den Bildungssystemen einiger EU-Mitgliedsländer (vor allem in West- und Südwesteuropa, aber erfahrungsgemäß auch in Griechenland, welches in der Statistik nicht aufscheint) die Nachfrage nach Deutsch rapide gesunken ist. In der EU insgesamt stellt sich der Anteil Deutschlernender als relativ stabil dar, während Englisch EU-weit seit 2004 einen enormen Aufschwung genommen hat. Besonders deutlich sichtbar wird der Rückgang von Deutsch zugunsten Englisch in Portugal und in der Slowakei (obwohl in der Slowakei Deutsch noch immer ungleich höher als etwa Französisch eingestuft ist). Insgesamt betrachtet ist der Anteil der Deutsch-Schülerinnen und -Schüler von 15,0% im Jahr 2001/02 auf 15,4% im Jahr 2005/06 leicht gestiegen, im Jahr 2003/04 mit 16,3% aber höher lag als 2005/06.
Hinsichtlich Mittel-, Ost- und Südosteuropa ist zu bemerken, dass sich nach einem enormen Anstieg der Nachfrage nach Deutsch in den Jahren nach dem Fall des Eisernen Vorhanges, als sogar eine hohe Anzahl ehemaliger Russischlehrkräfte auf das Fach Deutsch umgeschult wurde, die Verbreitung der deutschen Sprache seit den 90er Jahren mehr oder weniger stabil entwickelt hat. In den letzten beiden Jahren ist ein leichter Rückgang zu vermerken, der insgesamt auf die Sprachenpolitik der nationalen Bildungsbehörden (Rücknahme der verpflichtenden zweiten Fremdsprache im Unterricht, in der Folge mehr Englisch als Deutsch) und auf die Aufnahme in die EU (Stellenwert des Englischen gestiegen) zurückzuführen ist. Weiters ist das Interesse an außerschulischem Fremdsprachenerwerb, so auch in Bezug auf den Deutschunterricht, allgemeiner Einschätzung nach aufgrund der Wirtschaftskrise zurückgegangen, was sich besonders in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas bemerkbar gemacht hat.
Zu Frage 4:
Im Rahmen der D-A-CH-(L)-Arbeitsgruppe wird dieses Bemühen unter anderem von Mittlerorganisationen für Deutsch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam verfolgt. Weiters ist auf die gemeinsamen Ziele der drei Länder im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Deutschlehrerverband (IDV) hinzuweisen, die bereits seit über 20 Jahren stabil bis zunehmend verläuft. Im Übrigen wird hinsichtlich des Auslandskontextes auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen.
Zu Frage 5:
Entsprechend den Angaben aus der angeführten EU/EURYDICE-Publikation zum Sprachenlernen in Europa hat die deutsche Sprache im Schulunterricht in Luxemburg (wo 99,2% aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen Deutsch lernen) und in Dänemark (84,0%) die größte Bedeutung. Länder mit großen Anteilen von über 40% Deutsch lernender Schülerinnen und Schüler sind weiters Slowenien, Ungarn, Polen und die Slowakei.
Zu Frage 6:
Vorweg ist darauf zu verweisen, dass die „Vermittlung der deutschen Sprache“ im In- und Ausland eine Querschnittsmaterie darstellt, die von den vielfältigsten Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene bzw. auch vom privaten Bereich in unterschiedlichsten Bereichen getragen wird (zB. Deutschkurse des Integrationsfonds, Privatnachhilfe, Österreich-Institut usw.). Zudem wird zu bedenken gegeben, dass Maßnahmen vielfach nicht allein oder primär der Vermittlung der deutschen Sprache dienen. Bezogen auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen:
Für den schulischen Bereich ist der lehrplanmäßig vorgesehene „Deutschunterricht“ zu benennen, der allen Schülerinnen und Schülern in Österreich ungeachtet deren Erstsprache zu Gute kommt, wobei hinsichtlich der Pflichtschulen vor dem Hintergrund der kompetenz- und finanzausgleichsrechtlichen Regelungen seitens des Bundes eine Refundierung der Personalkosten für Landeslehrkräfte an die Länder als deren Dienstgeber erfolgt. Im Bereich der derzeit geltenden Stellenplanrichtlinien für die Zuteilung von Planstellen an den allgemein bildenden Pflichtschulen sind die Personalressourcen für den lehrplanmäßigen Unterricht im Grundkontingent des Stellenplanes im Gesamten abzudecken, eine Aufgliederung nach einzelnen Unterrichtsgegenständen erfolgt nicht, weshalb eine exakte finanzielle Bewertung in Bezug auf den „Deutschunterricht“ an Pflichtschulen nicht möglich ist. Derartiges gilt auch in Bezug auf den lehrplanmäßig vorgesehenen Förderunterricht.
Hinsichtlich der Sprachförderkurse gemäß § 8e des Schulorganisationsgesetzes im Pflichtschulbereich ist grundsätzlich zu bemerken: Seitens des Bundes werden im Zuge der Genehmigung der Stellenpläne für allgemein bildende Pflichtschulen die Ressourcen für die genannten Sprachförderkurse als zweckgebundener Zuschlag nach der Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mit Status als außerordentliche/r Schüler/in zugeteilt. Diese Zuteilung wird nach einer Gruppengröße von 8 Schülerinnen und Schülern bemessen. Für das Schuljahr 2009/10 wurden unter diesem Titel österreichweit 359,7 Planstellen zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der zugeteilten Planstellen obliegt den Ländern als Dienstbehörden der Landeslehrkräfte. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhält seitens der Länder keine Auflistung über die tatsächlich eingesetzten Lehrkräfte und deren dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung für die Sprachförderkurse, sodass eine exakte finanzielle Bewertung nicht möglich ist. Unter der Annahme nach dem Überwiegensprinzip entsprächen die rd. 360 Planstellen bei einer Einstufung nach l2a2 unter Zugrundelegung der Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten gemäß BGBl. II Nr. 50/2009 einem errechneten Aufwand von rund EUR 20 Mio.
Für das Schuljahr 2009/10 konnten unter dem Titel „Nachhaltige Integration, Sprach- und Begabungsförderung“ zusätzlich zweckgebundene Planstellen abgerufen werden.
Unter diesem Titel wurden den Ländern 94,5 Planstellen im Schuljahr 2009/10 für Maßnahmen zur nachhaltigen Integration, Sprach- und Begabungsförderung für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt, die nach den individuellen Bedürfnissen im jeweiligen Bundesland (auch ohne Status einer außerordentlichen Schülereigenschaft) eingesetzt werden können. Wie viele Ressourcen daraus auf den Unterricht der deutschen Sprache verwendet werden, ist zurzeit nicht abschätzbar, da es auch Bundesländer gibt, die die Mittel ausschließlich zur Begabungsförderung verwenden. Das Konzept der „nachhaltigen Integration, Sprach- und Begabungsförderung“ wird rückblickend einem Maßnahmencontrolling unterzogen, womit auch die Zweckwidmung der Ressourcen evaluiert wird und allenfalls Planstellen für den nicht widmungsgemäßen Einsatz in Abzug gebracht werden können.
Hinsichtlich der weiterführenden Schulen (AHS und BMHS) ergibt eine Auswertung aus der Lehrfächerverteilung in Bezug auf den „Deutschunterricht“, dass im Schuljahr 2009/10 rd. 60.100 Werteinheiten dafür eingesetzt wurden. Das entspricht rd. 3.000 vollbeschäftigten Lehrkräften bzw. Personalausgaben in der Höhe von rd. EUR 178 Mio.
Im Bereich der Erwachsenenbildung hat mein Ressort bereits von 2000 bis 2006 im Rahmen des Ziel-3-Programms der europäischen Union Maßnahmen zur Basisbildung und zur Nachholung grundlegender Bildungsabschlüsse jährlich mit einem Betrag von EUR 2 Mio. (inkl. ESF-Mittel) gefördert. Auf Basis einer Evaluierung der Ergebnisse wurde ein umfassendes Förderprogramm erarbeitet, das im Rahmen des ESF-OP Beschäftigung, des Phasing Out Programmes Burgenland und im Rahmen von nationalen Projekten von 2007 bis 2013 durchgeführt wird. In einer ersten Phase stellt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur von 2007 bis 2010 EUR 30 Mio. (inkl. ESF-Mittel) für Angebote zur Basisbildung, grundlegende Bildungsabschlüsse und Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung zur Verfügung. EUR 10 Mio. (inkl. ESF-Mittel) entfallen auf die Maßnahmen zur Basisbildung. Da die „Vermittlung der deutschen Sprache“ nur einen Teilbereich innerhalb genehmigter Projekte betrifft, lassen sich hier die ausschließlich dafür verwendeten Mittel nicht herausrechnen.
Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur besteht kein eigenes Programm zur Vermittlung der deutschen Sprache im Ausland in Form von Deutschkursen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur fördert keine Sprachvermittlungsprojekte in diesem Bereich, sondern trifft begleitende Maßnahmen zur Sicherstellung der Präsenz österreichischer Themen im ausländischen Unterricht, Schwerpunkt Landeskunde. Die Vermittlung von Deutsch in Deutschkursen seitens des Bundes erfolgt vornehmlich durch das nicht dem Ingerenzbereich des Ressorts unterliegenden Österreich-Institut bzw. dessen Auslandsinstitute.
Jedoch werden im Rahmen verschiedener Mobilitätsprogramme des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, die teilweise auch in Kooperation mit der Schweiz, Deutschland und anderen europäischen Staaten durchgeführt werden, österreichische Lehrerinnen und Lehrer im Deutschunterricht verschiedener europäischer Staaten und weltweit eingesetzt, um die deutsche Sprache und die österreichische Kultur zu fördern. Österreichische Lehrer und Lehrerinnen werden an die sechs Österreichischen Schulen im Ausland entsendet, arbeiten an Europäischen Schulen und sind in Kooperation mit Deutschland auch an Deutschen Schulen weltweit im Einsatz.
Im Rahmen des Fremdsprachenassistenz-Programms haben jährlich zahlreiche Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten die Möglichkeit, den Deutschunterricht in anderen europäischen Ländern und USA zu unterstützen. In verschiedenen Kurzzeitprogrammen fördern Lehrkräfte im Dienst für zwei bis vier Wochen den Deutschunterricht in den Schulen der Partnerländer gemeinsam mit den dort tätigen Deutschlehrerinnen und –lehrern. In den Staaten Ost- und Südosteuropas werden Beauftrage für Bildungskooperation auch in der Betreuung des Deutschunterrichts und der Deutschlehrkräfte vor Ort eingesetzt. Für die vorstehend genannten Auslandsaktivitäten wurden im Jahr 2009 rd. EUR 20 Mio. eingesetzt.
Zu Frage 7:
Was meinen Ressortverantwortungsbereich im Kontext der Europäischen Union anbelangt, so lässt sich Folgendes feststellen:
Bei Sitzungen auf Ratsebene (Rat Bildung/Kultur, Ausschuss der Ständigen Vertreter, Ausschuss für Kulturfragen, Ratsarbeitsgruppe für audiovisuelle Medien, Ausschuss für Bildungsfragen) wird die deutsche Sprache aktiv und passiv angeboten und alle relevanten Arbeitsdokumente ins Deutsche übersetzt bzw. schon im Vorfeld in Deutsch angeboten.
Bei informellen Ministertreffen und Konferenzen der Präsidentschaft hängt das Sprachenregime von den budgetären Möglichkeiten und sonstigen Rahmenbedingungen des Vorsitzlandes ab, wobei Dolmetschung der Sitzungen ins Deutsche und Übersetzung der Arbeitsdokumente in die deutsche Sprache üblich sind.
Bei Ausschüssen der Kommission (Programm-Ausschüsse, Beratender Ausschuss für Berufsbildung, Generaldirektoren für allgemeine Bildung, Generaldirektoren für Berufsbildung, Verwaltungsrat CEDEFOP) wird die deutsche Sprache ebenso aktiv und passiv angeboten und alle relevanten Arbeitsdokumente ins Deutsche übersetzt bzw. schon im Vorfeld in Deutsch angeboten.
Auch bei Konferenzen der Europäischen Kommission werden Arbeitsdokumente und organisatorische Informationen bereits im Vorfeld neben Englisch und Französisch auch in Deutsch zur Verfügung gestellt. Ebenso werden die Vorträge und Diskussionen im Plenum neben Englisch und Französisch auch ins Deutsche gedolmetscht. Somit steht Deutsch grundsätzlich gleichberechtigt neben Englisch und Französisch.
Ich fördere die Stärkung der deutschen Sprache, indem ich als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bei Räten und Ministerkonferenzen meine Wortmeldungen auf Deutsch abgebe. Dies gilt auch für die österreichischen Delegierten auf Beamtenebene, die während und außerhalb der Sitzungen grundsätzlich auf Deutsch kommunizieren.
Weiters wird etwa seitens der Vertreter der Berufsbildung in europäischen Gremien (Programm-Ausschüsse, Koordinierungsgremien der Kommission, Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) etc.) darauf bestanden, dass Beschlussdokumente und Dokumente, die die Basis für Diskussionen zu Entscheidungen bilden, in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Lediglich bei wenigen Konferenzen oder Arbeitsgruppen auf Beamtenebene (Rats- und Kommissionsebene), bei denen die Verwendung der deutschen Sprache aus technischen oder finanziellen Gründen nicht angeboten wird (so etwa Workshops anlässlich von [Präsidentschafts-]Konferenzen, kleineren Workshops im Rahmen von Konferenzen der Europäischen Kommission, Workshops im Rahmen einer Sitzung der Generaldirektoren für Berufsbildung, Sitzungen des die laufenden Geschäfte von CEDEFOP führenden Büros) ist Englisch als Arbeitssprache akzeptiert und nimmt Österreich im Sinne von Sparsamkeit und Effizienz, an deren Einhaltung Österreich als Nettozahler besonders interessiert ist, eine pragmatische Haltung hinsichtlich des Sprachenregimes ein.
Zu Frage 8:
Österreichische Literatur in Übersetzung ist für den kulturellen Austausch und das Bild Österreichs im Ausland wichtig. Die Literaturabteilung meines Ressorts fördert die Übersetzung österreichischer Literatur durch Übersetzungskostenzuschüsse, die jenen Verlagen zuerkannt werden, die diese Übersetzungen publizieren. Die Ausgaben dafür stiegen von EUR 36.340 im Jahr 2006 auf EUR 138.440 im Jahr 2009. Weiters werden Stipendien für Übersetzende, Prämien und zwei Staatspreise für literarische Übersetzung vergeben.
Zu Frage 9:
In diesem Zusammenhang stellt sich die österreichische Situation vergleichbar der nahezu wortgleichen Frage 31 in der Großen Anfrage Drs. 14/5835 im deutschen Bundestag in Beantwortung durch die deutsche Bundesregierung vom 31. Oktober 2001 dar:
Es ist zutreffend, dass seit Ende des zweiten Weltkrieges die englische Sprache die internationale Kommunikation im Wirtschafts- und Handelsbereich dominiert. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass wenn immer Länder mit unterschiedlichen Sprachen miteinander Handel treiben, der Anreiz wächst, sich auf eine Sprache zu einigen und es haben im Verlauf der Geschichte die Handelssprachen oft gewechselt. Es ist nicht verwunderlich, dass die aktuelle Handelssprache Englisch ist, da diese Sprache nicht nur die weltweit gebräuchliche Verkehrssprache ist, sondern auch von einer wirtschaftlich besonders starken Sprechergemeinschaft genutzt wird und somit die bedeutendste Weltsprache des 21. Jahrhunderts darstellt. Versuche, sich diesem globalen Trend entgegenzustemmen, wären von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Zu Frage 10:
Deutsch als Wissenschaftssprache hat in bestimmten Bereichen nach wie vor eine wichtige Stellung, es kommt jedoch auf das jeweilige Fachgebiet an. In den Naturwissenschaften scheint das Englische tatsächlich die allgemeine Kommunikationssprache geworden zu sein, doch ist dies keine ganz neue Entwicklung. Die Vielfalt der Sprachen in Europa macht einen wesentlichen Teil der europäischen Identität aus und leisten die jeweiligen nationalen Sprachen auch einen wesentlichen Beitrag als Wissenschaftssprache im eigenen Land. Was meinen Verantwortungsbereich anbelangt, lege ich besonderen Wert auf die Maßnahmen der Sprachförderung im schulischen Bereich mit dem Ziel, dass jedes Kind in Österreich die deutsche Sprache beherrscht, um somit die Chancengleichheit in den Bildungswegen und in der zukünftigen beruflichen Laufbahn zu ermöglichen.
Zu Frage 11:
Grundsätzlich folgt die Sprache der Werbung einer eigenen Gesetzmäßigkeit. Immer schon war Werbung zielgruppenorientiert und hat sich an den Wortschatz der potenziellen Konsumentinnen und Konsumenten angepasst. Da heute die „Konsumkraft“ auch unter jungen Menschen gegeben ist, deren Umfeld von internationalen Strömungen bestimmt ist, das Weltoffenheit und globale Mobilität als positive Faktoren, ja sogar als Notwendigkeit etwa im Hinblick auf eine erfolgreiche Karriere, ausweist, ist das nicht weiter verwunderlich oder verwerflich.
Sprachen haben sich immer entwickelt, das ist ein sprachhistorisches Faktum, und haben sich den gesellschaftlichen Veränderungen und vor allem auch den Herausforderungen einer wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Dass das in einer Zeit zunehmender Globalisierung, die geradezu die einzige Chance auf erfolgreichen Wettbewerb bietet, verstärkt der Fall ist und hier vor allem auch dem Englischen eine entscheidende Rolle zukommt, ist selbstverständlich.
Die fremdsprachigen Begriffe in der Sprache der Werbung sind somit eine Erscheinung, die im Spiegel ihrer Zeit zu betrachten ist.
Auch das ist nicht neu, gewissermaßen in der Nachkriegszeit selbst herbeigeführt und gefördert (nachzulesen etwa in: Wagnleitner, Reinhold (1994). Coca-Colonization and the Cold War. Chapel Hill: University of North Carolina Press. ISBN 0807844551).
Im Übrigen stellt sich die österreichische Situation auch hier vergleichbar der nahezu wortgleichen Frage 67 in der Großen Anfrage Drs. 14/5835 im deutschen Bundestag in Beantwortung durch die deutsche Bundesregierung vom 31. Oktober 2001 dar:
Grundsätzlich ist die Verwendung fremdsprachiger Begriffe und Ausführungen in Waren- und Dienstleistungsbeschreibungen, auch wenn verbraucherfreundliche Informationen grundsätzlich wünschenswert sind, zunächst ein Element der absatzorientierten kommerziellen Kommunikation des jeweiligen Unternehmers. Diese dem unternehmerischen Bereich zuzuordnende Entscheidung ist vor dem Hintergrund der einschlägigen, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützenden Regelungen vor Irreführung, wie etwa dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und den auf dessen Basis ergangenen Verordnungen, zu beurteilen, deren Vollziehung nicht in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fällt, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass von einer weitergehenden Beantwortung Abstand genommen wird.
Zu Frage 12:
Die Gesetze in Frankreich und Polen sind „erfolglos“, da mit gesetzlichen Regelungen Veränderungen im Sprachgebrauch auf Grund faktischer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen und Verflechtungen nicht zu verhindern sind. Ähnliche gesetzliche Maßnahmen in Österreich sind daher weder zielführend noch zweckmäßig. Wichtig sind jedoch Initiativen, die sprachliche Vorurteile, Klischeebilder und Stereotypen gegenüber sozialen, ethnischen und politischen Gruppen hinterfragen und zu einem sensiblen Sprachgebrauch unter Beachtung von Demokratie und Menschenrechten beitragen können.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.