430/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0013-I/4/2009

Wien, am 4. Februar 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Dezember 2008 unter der Nr. 490/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 12:

Ø     Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Namen und Aufgabenbereich, sind seit dem 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag ge­mäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basiert je­weils dieses Dienstverhältnis?

Ø     Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Namen und Aufgabenbereich, waren bis zum 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichte­ten Staatssekretärs Ihres Ressorts beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten- Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungs­gesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

Ø     Sollten die unter Punkt 2. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein oder sich in Auflösung befinden, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet nach nament­lich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündi­gungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abferti­gung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?

Ø     Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Perso­nen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch wird dieser, ausge­wiesen je namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale sein?

Ø     Welche der in Frage 1 angeführten Personen erhält keine Überstundenpauschale?

Ø     Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig einge­richteten Staatssekretärs wurden Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienste­tengesetz abgeschlossen und in welchen Ausmaß übersteigen die darin verein­barten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

Ø     Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig einge­richteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ver­einbart, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Bei­fügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens? (Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeit­nehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Re­munerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungs­rechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)

Ø     Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 7. angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach na­mentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstge­bers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

Ø     An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeri­ums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förde­rung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

Ø     Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?

Ø     Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, auf­gelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

Ø     Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunkti­onen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 489/J durch den Herrn Bundeskanzler.