4305/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 26. Jänner 2010 unter der Zahl 4290/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „eigenartige Vorgehensweise bei mutmaßlichem Taschendieb" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Diese Frage war nicht Grund des Einschreitens der Polizei. Es wurde seitens der Anforderer nicht angegeben, dass die Person die Rechnung nicht bezahlen könne.
Zu den Fragen 2, 4, 8 und 9:
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die € 60,- von einer strafbaren Handlung herrühren. Der Beschuldigte gab an, dass nur die E-Card und die Bankomatkarte in der Geldbörse waren, als er sie gefunden hatte. Das Opfer gab an, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls etwa 10 bis 30 Euro in der Geldbörse waren, weiters fehlten der Führerschein und die Kreditkarte. Es war somit nicht auszuschließen, dass die Angaben des Beschuldigten stimmten und der ursprüngliche Täter die Dokumente und das Geld aus der Geldbörse genommen hat.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 5:
Der Beschuldigte wurde festgenommen.
Zu Frage 6:
Ja, aber erst nachdem ihn die Polizei über den Sachverhalt informiert hatte.
Zu Frage 7:
€ 992.-
Zu Frage 10:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht zulässig.