4306/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Hofer und weitere Abgeordnete haben am 26. Jänner 2010 unter der Zahl 4291/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bewerbungen von Gemeinden im Bundesministerium für Inneres für eine Erstaufnahmestelle“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die in Artikel 20 Abs. 3 B-VG verfassungsgesetzlich normierte Amtsverschwiegenheit verpflichtet zur Verschwiegenheit über alle ausschließlich aus der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung unter anderem im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (daher auch der Gemeinden), zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist. Überdies würden durch die Bekanntgabe der betreffenden Gemeinden Persönlichkeitsrechte derselben als juristische Personen sowie Persönlichkeitsrechte der konkreten Gemeindevertreter verletzt werden.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Bevölkerung wurde aufgrund der mit den interessierten Gemeinden vereinbarten Vertraulichkeit seitens des Bundesministeriums für Inneres nicht informiert. Ob eine Information der Bevölkerung durch die jeweiligen Gemeinden erfolgte, kann seitens des Bundesministeriums für Inneres nicht beantwortet werden.