4308/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 26. Jänner 2010 unter der Zahl 4301/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderung von NGO’s und Vereinen im Jahr 2009“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3, 5, 6, 8, 16, 17, 19 und 20:
Bei Förderungen wird keine Unterscheidung zwischen NGO’s und Vereinen getroffen. Im Jahr 2009 wurden nachstehend aufgelistete Einrichtungen in der angeführten Höhe vom Bundesministerium für Inneres gefördert.
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Zu den Fragen 2 und 4:
Vom Bundesministerium für Inneres werden die angeführten Vereine und NGO’s gefördert, da gemäß § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004 i.d.g.F.) BGBl II Nr. 317/2009, an ihren Leistungen ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und sie geeignet sind, zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohles, zur Hebung des zwischenstaatlichen und internationalen Ansehens der Republik Österreich oder zum Fortschritt in geistiger, körperlicher, kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht beizutragen. Allgemeiner Zweck jeder Förderung ist primär die Hilfe zur Selbsthilfe.
Zu Frage 7:
Vereine und NGO’s, welche sich mit Asyl- und Fremdenbetreuung beschäftigen, wurden vom Bundesministerium für Inneres im Jahr 2009 mit 7,339.865,34 Euro gefördert.
Zu Frage 9:
Förderungen für den Verein Auslandsdienst Förderverein, für den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband, für den Arbeiter-Samariter-Bund Österreich, für den Österreichischen Bergrettungsdienst, für die Johanniter Unfallhilfe, für den Malteser Hospitaldienst, für den Österreichischen Zivilschutzverband, für das Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung, für das Mauthausen Komitee Österreich, für den Polizeichor Wien, für das Kuratorium Polizeimusik Wien, für den Verein COPART, für den Österreichischen Polizeisportverband und für das European Network of Policewomen, für den Verein Frauen-Rechtsschutz, für den Verein Männerberatung Wien, für die Interventionsstellen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien und für die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels sind Basisförderungen, alle übrigen Förderungen sind projektbezogen.
Das Österreichische Rote Kreuz erhielt eine Basisförderung und eine projektbezogene Förderung.
Zu den Fragen 10 und 11:
Das „European Network of Policewomen“ wurde in Höhe von € 6.000,-- vom Bundesministerium für Inneres gefördert.
Zu den Fragen 12 und 13:
Der Verein Flüchtlingsprojekt Ute Bock hat im Jahr 2009 keine Förderung vom Bundesministerium für Inneres erhalten.
Zu Frage 14:
Amnesty International Österreich hat im Jahr 2009 keine Förderung vom Bundesministerium für Inneres erhalten.
Zu Frage 15:
Der Verein Asylkoordination hat im Jahr 2009 keine Förderung vom Bundesministerium für Inneres erhalten.
Zu Frage 18:
Der Verein Projekt Integrationshaus hat im Jahr 2009 keine Förderung vom Bundesministerium für Inneres erhalten.