4316/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 25. März 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0036-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4466/J betreffend „mögliche Beteiligung Österreichs am Pipelineprojekt South Stream“, welche die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Es liegt kein Zielkonflikt vor. Die Energiepolitik der Europäischen Union zielt auf Energieversorgungssicherheit und auf die Diversifikation von Quellen und Routen der Erdgasversorgung ab. Beiden Zielen wird das Projekt South Stream gerecht: Einerseits wird die Versorgungssicherheit mit Erdgas erhöht, andererseits werden die Routen für den Transport von Erdgas nach Europa erweitert.

 

Aus Sicht Österreichs hat jedoch der Bau der Nabucco Erdgas Pipeline Priorität, da diese neue Pipeline neben einer Routendiversifizierung auch zusätzlich eine Diversifizierung der Erdgasquellen mit sich bringen wird.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Gasmärkte sind gegenwärtig sehr gut versorgt. Bezüglich allfälliger zukünftiger Versorgungsengpässe können die mit South Stream verbundenen zusätzlichen Erdgasimporte in die Europäische Union zur Deckung möglicher Versorgungslücken durchaus beitragen. Dies gilt in gleicher Weise natürlich für die Nabucco Erdgas Pipeline.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es finden laufend Verhandlungen zwischen Österreich und der Russischen Föderation statt. Ich bin zuversichtlich, dass die Verhandlungen in naher Zukunft zu einem Abschluss gebracht werden können.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dies ist noch Gegenstand der Verhandlungen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Gegenstand des Intergovernmental Agreements zu South Stream (IGA) ist weder eine Beteiligung noch ein Liefervertrag, sondern vielmehr die Schaffung einer juristischen Grundlage für die Errichtung und den Betrieb jenes Streckenabschnittes von South Stream, der auf österreichischem Hoheitsgebiet liegen wird.


Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Gaslieferungen sind nicht Gegenstand des Abkommens. Der Abschluss von Liefervereinbarungen ist Gegenstand der Tätigkeit der Erdgashändler.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Soweit bekannt, plant die Russische Föderation den Abschluss eines Intergovernmental Agreements mit jedem Transitstaat.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 13 der Anfrage:

 

Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des BMWFJ dar.