4317/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0014-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

 

zur Zahl 4271/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafanzeige wegen Unterdrückung der UVP zu Ausbauten des Flughafens Wien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nach dem von mir aus Anlass der parlamentarischen Anfrage eingeholten Bericht der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien wurde das Verfahren von der Korruptionsstaatsanwaltschaft am 13. Juli 2009 der Staatsanwaltschaft Wien übertragen und dort (per Zufallsgenerator) einer allgemeinen Abteilung zur Bearbeitung zugeteilt. Eine allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien weist derzeit einen jährlichen Geschäftsanfall von rund 400 neuen Verfahren auf, sodass von einem Referenten rund 50 Verfahren parallel zu bearbeiten sind. Es kann daher bei Verfahren (insbesondere von dieser Komplexität) durchaus zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine Übertragung in eine Sondergruppe ist bisher – laut Bericht – aus Kapazitätsgründen nicht möglich gewesen. Ungeachtet dessen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Wien Erhebungen eingeleitet und mittlerweile umfangreiche Ermittlungsaufträge erteilt.

Zu 2:

Die Ermittlungen zielen auf mögliche strafbare Verletzungen der Amtspflicht; diese fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Abteilungen für Wirtschaftsstrafsachen, weshalb eine Übertragung in eine dieser Abteilungen nicht möglich war.

Zu 3:

Das Bundesministerium für Justiz ist bemüht, die Personalsituation bei den Staatsanwaltschaften zu verbessern. Mit In-Kraft-Treten des Strafprozessreformgesetzes im Jänner 2008 konnte der Planstellenstand der Staatsanwaltschaften (auch der Staatsanwaltschaft Wien) um rund 60% angehoben werden. Seit Beginn des Jahres 2009 hat überdies die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Sitz in Wien ihre Arbeit aufgenommen. Ferner konnte vor wenigen Wochen die Anzahl der Aufnahmemöglichkeiten für Staatsanwälte bundesweit um weitere neun angehoben werden, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität noch besser zu unterstützen.

. März 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)