432/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 4. Dezember 2008 unter der Zahl 386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gutachten Tasereinsatz bei der Polizei“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu Frage 4:
Die Erprobung der Elektroimpulswaffe TASER X26 wird derzeit vom Bundesministerium für Inneres einer Evaluierung unterzogen. Diese erfolgt mit wissenschaftlicher Begleitung und unter Beteiligung von Experten des Menschenrechtsbeirates. Eine genaue Dauer über den weiteren Verlauf der Probephase lässt sich derzeit noch nicht bestimmen.
Zu Frage 5:
200
Zu Frage 6:
Der Einsatz der Elektroimpulswaffe TASER X26 hat sich nach vorläufiger Einschätzung durch die Fachabteilung im BM.I bisher in der Erprobung bewährt. Sämtliche Waffengebrauchsfälle wurden den zuständigen Staatsanwaltschaften vorgelegt und von dort als gerechtfertigt beurteilt.
Zu Frage 7:
Das Bundesministerium für Inneres führt vor einer Entscheidung über die etwaige Einführung der Elektroimpulswaffe TASER X26 als Dienstwaffe im Dauerbetrieb eine weitere Studie unter Beteiligung von Experten des Menschenrechtsbeirates durch, die eine gründliche Verarbeitung aller bisherigen Erkenntnisse unter wissenschaftlicher Leitung und breiter wissenschaftlicher Einbindung zum Ziel hat. Diese Studie wird eine Einsatzevaluierung auf mehreren Ebenen umfassen.
Da die Zusammenarbeit der beiden betroffenen Ressorts in dieser Angelegenheit als sinnvoll bewertet wird, haben die fachzuständigen des Innenressorts eine Einladung an Experten des BMJ ausgesprochen, an der derzeit im BMI laufenden Evaluierung mitzuwirken, damit auf breiterer Basis die Erkenntnisse ausgetauscht werden können.