4325/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 26. Jänner 2009 unter der Nr. 4292/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Hausbrieffachanlagen gerichtet.
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Hausbrieffachanlagen müssen aufgrund des neuen Postmarktgesetzes ausgetauscht werden?
Die Zahl der gemäß dem Postmarktgesetz (PMG) noch umzurüstenden Hausbrieffachanlagen (HBFA) beläuft sich nach Auskunft durch die Österreichische Post AG, welche gemäß dem PMG als Universaldienstbetreiber zum Austausch der nicht rechtskonformen HBFA verpflichtet ist, auf rund 110.000 Gesamtanlagen.
Zu Frage 2, 6 und 7
Ø Welche Hausbrieffachanlagen fallen unter die Bestimmungen des Postmarktgesetzes und werden für den Postkunden kostenlos errichtet bzw. ausgetauscht?
Ø Inwieweit sind beim Postmarktgesetz noch Änderungen in Bezug auf die in den letzten Jahren ausgetauschten Hausbrieffachanlagen mit Einwurfsschlitz, wie beispielsweise kostenlose Nachrüstung mit Diebstahlsicherung etc., geplant?
Ø Wie hoch sind die Kosten für die Nachrüstung einer Hausbrieffachanlage, die zwar über einen Einwurfschlitz verfügt, die aber nicht einbruchsicher ist, hin zu einer einbruchsicheren Hausbrieffachanlage und wer muss für diese Kosten aufkommen?
Jene HBFA, welche nicht den Bestimmungen der Absätze 2, 4 und 5 des § 34 PMG entsprechen, sind auszutauschen. Die Ausgestaltung der HBFA ist nicht im Detail festgelegt, sie wird sich aber zweckmäßigerweise an den Vorgaben der ÖNORM EN 13724 orientieren. Dieselben Anforderungen wurden im Übrigen bereits an HBFA gestellt, welche gemäß dem Postgesetz 1997 und der Brieffachanlagenverordnung vorgeschrieben waren.
Zu Frage 3 bis 5:
Ø Ab wann wird mit dem Austausch der derzeitigen Hausbrieffachanlagen begonnen?
Ø Erfolgt der Austausch der Hausbrieffachanlagen automatisch und in Zusammenarbeit mit den Haus- und Wohnungseigentümern bzw. allfällig vorhandener Hausverwaltungen?
Ø Wer ist für die (fachgerechte) Entsorgung der auszutauschenden Hausbrieffachanlagen zuständig?
Das nunmehr vorgesehene System legt der Österreichischen Post AG die Verpflichtung auf, nach Maßgabe eines der Regulierungsbehörde vorzulegenden Austauschkonzeptes eine Umrüstung sämtlicher nicht rechtskonformer HBFA bis zum 31.12.2012 vorzunehmen. Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass die Eigentümervertretung des Staates an der Österreichischen Post AG unmittelbar durch die ÖIAG und daher mittelbar durch das Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen wird.