4328/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2010 unter der Zl. 4357/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „des Internetprojektes Google Street View" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Hinsichtlich des Internetprojekts „Google Street View" und der damit zusammenhängenden datenschutzrechtlichen Fragen verweise ich auf die Stellungnahme des Datenschutzrates vom 3. Juli 2009, die auf der Homepage des Bundeskanzleramtes (BKA) unter http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=35989 veröffentlicht ist und die dem Parlament zur Kenntnis gebracht wurde.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Allgemein ist zur Vorgangsweise von Google Folgendes auszuführen: Verknüpft mit Luft- und Satellitenaufnahmen werden von Google Street View hochauflösende 360-Grad- Panoramaaufnahmen von Straßenzügen einem unbeschränkten Kreis von Personen im Internet zur Ansicht angeboten. Aufgrund der Verknüpfung mit der Luft- und
Satellitenaufnahmen des Straßenzuges kann nachvollzogen werden, an welcher Stelle einer Straße die jeweilige Aufnahme gemacht worden ist. Es handelt sich dabei um keine Echtzeit-Aufnahmen. Wann die Aufnahme aufgenommen wurde, wird vom Dienstanbieter grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Die 360-Grad-Panoramaaufhahmen von Straßenzügen werden mit Hilfe einer auf dem Dach eines fahrenden Autos montierten Kamera aufgenommen, wobei etwa alle zehn Meter eine Momentaufnahme des Straßenzuges gemacht wird. Gesichter und Fahrzeugkennzeichen werden dabei durch eine Automatik verzerrt.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung straf- und zivilrechtlicher Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Im November 2006 hat eine hochrangige Kontaktgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des EU Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission, des US Department of Homeland Security (DHS) sowie des US State Department („High Level Contact Group on Information sharing and privacy and personal data protection") ihre Arbeit aufgenommen. Ziel dieser Kontaktgruppe ist es, Fragen des Schutzes der Privatsphäre und persönlicher Daten im Rahmen des Informationsaustausches zwischen der EU und den USA für Zwecke der Strafverfolgung zu behandeln.
In diesem Zusammenhang ist ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA geplant, das die Einhaltung des hohen europäischen Datenschutzniveaus gegenüber den USA sicherstellen soll. Österreich setzt sich aktiv für Fortschritte der Arbeiten in der Kontaktgruppe zur Schaffung des genannten Rahmenabkommens ein. Eines der zentralen Themen im Rahmen der Gespräche ist der Schutz der individuellen Rechte für EU- Bürgerinnen und Bürger in den USA.