4330/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2010 unter der Zl. 4406/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zensur von Internetseiten in der Türkei” gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Fortschritt der Erweiterungsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei ist abhängig von der Erfüllung einer Vielzahl von Kriterien durch die Türkei. Dazu gehören auch der Entwicklungsstand rechtsstaatlicher Strukturen und die Einhaltung von Grundrechten. Das entsprechende Verhandlungskapitel im Beitrittsprozess, „Judikative und Grundrechte”, ist jedoch noch nicht eröffnet worden, da die türkische Seite die Voraussetzungen für den Beginn von Verhandlungen in diesem Bereich noch nicht erfüllt hat.
Zu den Fragen 2 und 3:
Österreich unterstützt voll und ganz das gesamte Spektrum der Arbeit des Medienbeauftragten der OSZE, u.a. auch mit finanziellen Zuwendungen für konkrete Projekte auf ad-hoc-Basis.
Der Medienbeauftragte erstattet dem aus Regierungsvertretern zusammengesetzten „Ständigen Rat” und der Parlamentarischen Versammlung regelmäßig Bericht über seine Arbeit.
Die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der menschlichen Dimension wird in einem jährlichen Implementierungstreffen, an dem alle Teilnehmerstaaten und auch Nichtregierungsorganisationen teilnehmen, überprüft. Auch die OSZE-Prinzipien und Verpflichtungen in Bezug auf die Presse- und Meinungsfreiheit stehen dabei auf der Tagesordnung. Diese Treffen sowie die Überwachung und Berichte durch die OSZE Institutionen und Feldoperationen sind die wichtigsten Mittel, um den Staaten dabei zu helfen die vereinbarten Verpflichtungen umzusetzen. Die Arbeit der OSZE beruht auf dem Konsensprinzip und es können keine Sanktionen verhängt werden. Dahinter steckt die Grundidee, dass ein Teilnehmerstaat auf die Kritik durch die Institutionen sowie andere Teilnehmerstaaten mit Eigenverantwortung reagiert.