4334/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 29. Jänner 2010 unter der Zahl 4340/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2009“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der Kriminalstatistik wird der Diebstahl von e-cards nicht gesondert erfasst.
Zu Frage 3:
Es sind insgesamt sechs Fälle bekannt, in welchen mit gestohlenen bzw. unterdrückten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen wurden. Die e-cards wurden in Krankenhäusern und in Arztpraxen zur Behandlung verwendet. Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 4:
Es sind insgesamt sieben Fälle bekannt, in welchen die e-card vom rechtmäßigen Karteninhaber einer anderen Person zum Missbrauch übergeben wurde. Die e-cards wurden zur Behandlung in Arztpraxen, in Krankenhäusern und bei einem Rettungsdienst verwendet. Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
Die zu den Fragen 3 und 4 im Jahr 2009 angeführten Fälle wurden wie folgt bekannt:
In vier Fällen wurde die Verwendung der e-cards im Rahmen der polizeilichen Erhebungen bekannt, davon jeweils zwei Fälle in Zusammenhang mit der behandelten Verletzung und im Rahmen von Erhebungen zu anderen strafbaren Handlungen.
Vier Missbrauchsfälle wurden durch Anzeige von Krankenhäusern und zwei Fälle durch Anzeige von Ärzten bekannt.
In je einem Fall erfolgte die Anzeige durch einen Sozialversicherungsträger, durch Anzeige des berechtigten Karteninhabers und durch Selbstanzeige.
Zu Frage 6:
Es wurden in 17 Fällen Berichte an die Staatsanwaltschaften erstattet.
Zu den Fragen 7 und 8:
Da keine Missbrauchsfälle bei Krankenscheinen bekannt sind, ist ein Vergleich nicht möglich.
Zu Frage 9:
Die Bekämpfung des organisierten Sozialbetruges ist ein Schwerpunkt des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2010. Die Kooperation mit den Sozialversicherungsträgern und den Finanzbehörden wird forciert und es haben diesbezüglich bereits Gespräche mit konkreten Vereinbarungen stattgefunden. Der Missbrauch der e-card ist dabei ein Teil der vielen unterschiedlichen Erscheinungsformen des Sozialbetruges.
Zu Frage 10:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.