4336/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2010 unter der Zahl 4351/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Putzarbeiten an Polizeiinspektionen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zu den Arbeiten (Fensterreinigung) werden handwerklich geeignete Verwaltungsstrafhäftlinge herangezogen, bei denen auf Grund der Umstände (vordringlich Selbststeller) eine Flucht unwahrscheinlich ist bzw. das Fluchtrisiko als äußerst gering einzustufen ist.
Zu Frage 2:
Die Definition lautet: Nach Verfügung der Behörde (Zl.: P4/134397/2008 SVA) wird der Tätigkeitsbereich im Polizeianhaltezentrum Wien für Hausarbeiter derart erweitert, dass geeignete Verwaltungsstrafhäftlinge als Hausarbeiter zur Fensterreinigung in den Polizeiinspektionen heranzuziehen sind.
Zu Frage 3:
Es dürfen folgende Tätigkeiten von den Verwaltungsstrafhäftlingen vollzogen werden: Fensterreinigung in den Polizeiinspektionen – diese umfasst konkret die Reinigung der Glasflächen, der Fensterrahmen und der Fensterbretter.
Zu Frage 4:
Die Sauberkeit der gereinigten Fenster wird von den Polizeiinspektionskommandanten oder von Exekutivbediensteten der Abteilung für fremdenpolizeiliche Maßnahmen und Anhaltevollzug vor Ort überprüft.
Zu Frage 5:
Die Häftlinge werden während ihrer Arbeit überwacht.
Zu Frage 6:
Durch die Überwachung fallen keine Mehrstunden/Mehrkosten an, da diese von Exekutivbediensteten der Abteilung für fremdenpolizeiliche Maßnahmen und Anhaltevollzug in deren normaler Dienstzeit (Tagdienst/Gleitzeit) im Rahmen ihrer Aufgaben durchgeführt wird.
Zu Frage 7:
Die Überwachung erfolgt durch zwei Exekutivbedienstete in Zivilkleidung mit erforderlicher Dienstausrüstung, wobei diese permanent vor Ort anwesend sind und die Verwaltungsstrafhäftlinge (maximal vier pro Reinigungstrupp) bei ihren Arbeiten überwachen.
Zu Frage 8:
Die Verwaltungsstrafhäftlinge
bekommen für ihre Tätigkeit kein „Taggeld“ ausbezahlt.
Beim Neuzugang in das Polizeianhaltezentrum wird mit den Verwaltungsstrafhäftlingen
positivenfalls eine Niederschrift aufgenommen, in der sie sich freiwillig
bereit erklären, während der Haft Hausarbeit zu leisten. Für
diese Arbeitswilligkeit werden die Vollzugskosten, welche € 30,- pro
Hafttag betragen, nicht verrechnet. Außerdem erfolgt für die
Arbeitstätigkeit die Zuteilung einer Zusatzverpflegung.
Zu Frage 9:
In der zu Frage 8
erwähnten Niederschrift erklärt sich der Häftling
grundsätzlich einverstanden, dass die Leistung der Hausarbeit
„unentgeltlich und auf eigene Gefahr“ erfolgt.
Zu Frage 10:
„Gerichtlich verurteilte Häftlinge“ werden in Justizvollzugsanstalten und nicht in Polizeianhaltezentren angehalten.
Zu Frage 11:
Im Bereich der
Bundespolizeidirektion Wien wird durch diese Maßnahme kein
Reinigungspersonal eingespart. Die Polizeiinspektionen werden durch
Privatfirmen gereinigt. Es werden lediglich die Kosten für die Reinigung
der Fenster eingespart.
Zu Frage 12:
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien wurden im Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2009 durch diese Maßnahme € 7.206,92.- an Fensterreinigungskosten eingespart.
Zu Frage 13:
Die Fenster im Erdgeschoss der Polizeiinspektionen werden sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich gereinigt.
Zu Frage 14:
Nein.