4337/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2010 unter der Zahl 4352/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Burnout bei der Polizei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Durch das Bundesministerium für Inneres wurde bis dato noch kein Zahlenmaterial veröffentlicht.
Zu Frage 2:
Die bundesweite Belastungserhebung wurde im 1. Quartal 2009 an den Psychologischen Dienst (PD) der .SIAK in Auftrag gegeben und wird in Kooperation mit den Universitäten Graz und Innsbruck durchgeführt. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen.
Zu Frage 3:
Bei der vom PD der .SIAK bundesweit durchgeführten Belastungserhebung fielen bis dato keine Kosten an. Es wurden noch keine Ergebnisse veröffentlicht.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die
im § 51 Absatz 2 BDG 1979 verankerte gesetzliche Regelung bezüglich
der Vorlage
einer ärztlichen Bescheinigung sieht lediglich den Beginn der Krankheit
und nach Möglichkeit die voraussichtliche Dauer der Dienstverhinderung,
nicht aber die Bekanntgabe des Grundes der Erkrankung vor, weshalb auch keine
Angaben über etwaige Burnout-Erkrankungen
evident sind.
Zu Frage 6:
Diesbezüglich
darf auf die Daten und Fakten des Bundeskanzleramtes über Fehlzeiten 2008
und Gesundheitsförderung im Bundesdienst unter Download www.bka.gv.at
verwiesen
werden.
Zu Frage 7:
Im Zuge der 2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 153/2009 wurde die im § 39 der Reisegebührenvorschrift 1955 normierte Pauschalvergütung mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 2010 auf Bedienstete in allen Stadtpolizeikommanden ausgedehnt. Indirekt ist damit der Forderung nach Einführung einer Belastungszulage für Bedienstete in Ballungsräumen Rechnung getragen worden.