4341/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Jury, Linder und weitere Abgeordnete haben am 29. Jänner 2010 unter der Zahl 4378/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 6 StbG“.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Jahr

Anträge gemäß § 10 Abs. 6 StbG im
Ministerrat

2005

49

2006

56

2007

49

2008

74

2009

76

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist mangels Statistik nicht möglich.

 

Zu Frage 2:


Jahre

Bestätigungen gemäß § 10 Abs. 6 StbG durch die Bundesregierung

2005

32

2006

35

 

2007

38

2008

60

2009

34

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

Gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt F Z 4 BMG obliegt die vorbereitende Behandlung von Anträgen gemäß § 10 Abs. 6 StbG der Bundesministerin für Inneres.

Folgende Anzahl der Anträge gemäß § 10 Abs. 6 StbG wurde von den Landesregierungen in den Jahren 2005 bis 2009 dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt:

 

Bundesland

2005

2006

2007

2008

2009

Burgenland

1

1

1

0

3

Kärnten

2

5

4

4

7

Niederösterr.

6

12

12

9

7

Oberösterr.

7

4

6

4

2

Salzburg

6

3

1

6

5

Steiermark

3

4

3

4

1

Tirol

3

2

4

3

4

Vorarlberg

0

2

2

3

0

Wien

36

30

27

35

36

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist mangels Statistik nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

Gemäß § 10 Abs. 6 StbG bestätigt die Bundesregierung, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt.