4357/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 29. März 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0012-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4359/J vom 29. Jänner 2010 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Allgemein ist festzuhalten, dass ein genereller Schutz vor Ablichtung in der Öffentlichkeit nicht zu bewerkstelligen ist. Soweit sich Personen außerhalb von Amtsräumen im öffentlichen Raum bewegen, lässt sich aus der Rechtsordnung auch keine Verpflichtung zur Ergreifung von Abwehrmaßnahmen gegen die Aufnahme und Verarbeitung von Bildern durch Dritte ableiten.
Innerhalb der Amtsgebäude des Ressorts ist Filmen und Fotografieren ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen