4358/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0010-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4388/J vom 29. Jänner 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vorliegende schriftliche parlamentarische Anfrage ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG beziehungsweise der Telekom Austria AG als einer zu 28,42 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich in die Entscheidungskompetenz von Unternehmensorganen der Telekom Austria AG fallende Themenbereiche und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4389/J durch die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.
Mit freundlichen Grüßen