4369/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am 29. März 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0019-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4420/J vom 29. Jänner 2010 der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Es wird festgehalten, dass in den vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Formularen grundsätzlich Personen nicht ausschließlich durch ihren Familien- und Vornamen bestimmt werden. Zudem ist ein Großteil der Formulare nicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben, sondern dient lediglich der Ermittlung der zur jeweiligen Gesetzesvollziehung notwendigen Daten. Aus diesen Gründen ist eine diskriminierungsfreie Weiterverwendung der bestehenden Formulare möglich, etwa durch die Anführung des Nachnamens in dem für den Familiennamen vorgesehenen Feld, worüber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend informiert wurden.

 

Allerdings wird das Bundesministerium für Finanzen eine Anpassung an die geltende Rechtslage vornehmen. Im Hinblick darauf, dass ein Großteil der Formulare elektronisch zur Verfügung steht, werden sich die Kosten der Umgestaltung in Grenzen halten und kann eine Umstellung relativ zeitnah erfolgen. Davon ausgenommen sind jedoch Abgabenformulare, deren Drucklegung aufgrund der hohen Auflage bereits im Herbst 2009 erfolgen musste, somit vor dem Zeitpunkt der Beschlussfassung des konkreten Gesetzesvorschlages im Nationalrat und deren Umstellung aufgrund von Verwaltungskosten und Verwaltungslasten für Unternehmen erst in den Folgejahren erfolgen kann. Die Umstellung aufgrund des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes – EPG verursacht allerdings bei deren periodischer Drucklegung keine Mehrkosten. Selbstverständlich werden dabei die neuen Formulare diskriminierungsfrei gestaltet werden, so dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht verletzt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen