4374/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0027-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4418/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „neue Formulare als Folge der Eingetragenen Partnerschaft“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ich ersuche um Verständnis, dass es aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist, alle im Justizressort aufgelegten Formulare aufzulisten oder die Relation von auf Papier gedruckten zu online auf der Website der Justiz erhältlichen Formularen bzw. zu im elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz verfügbaren Formularmasken zu erheben.
Zu 3 und 4:
Die Formulare werden laufend an geänderte gesetzliche Grundlagen angepasst, sodass die Überarbeitung der Formulare im Anlassfall vorgenommen wird. Eine genaue Aufschlüsselung der damit verbundenen Kosten ist nicht möglich; mit der zunehmenden Digitalisierung der Formulare konnten die Kosten der Neugestaltung und Verbreitung jedoch maßgeblich gesenkt werden.
Zu 5 bis 6a:
Formulare sind Hilfsmittel zur Arbeits- und Kommunikationserleichterung und dienen der strukturierten und einheitlichen Erfassung und Ermittlung der für eine gesetzeskonforme Entscheidung notwendigen Daten. Der Formularinhalt ist überwiegend nicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben und die Rechtsprechungsorgane sind auch nicht an den Formulartext gebunden. Im konkreten Fall können die bisherigen Formulare auch deshalb problemlos weiterhin Anwendung finden, weil im Justizrecht keinerlei rechtliche Anknüpfung an eine Differenzierung in Familien- und Nachname erfolgt.
Zu 7:
Ich darf auf die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den Herrn Bundeskanzler verweisen. Die Formulare werden auch im Justizbereich so gestaltet sein, dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht verletzt wird.
. März 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)