4375/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 29. Jänner 2010 unter der Nr. 4332/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die
S 37 – Klagenfurter Schnellstraße gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Maßnahmen wie Ausbau oder Umfahrungen sind in den kommenden Jahren im Verlauf der S 37 geplant?
Die Planungen zur S 37 befinden sich in der Vorprojektphase und die Trassenvarianten werden abschnittsweise verglichen. Das Ergebnis einer Auswahltrasse mit konkreter Linienführung und Schutzmaßnahmen kann derzeit nicht vorweg genommen werden.
Zu Frage 2:
Ø Wann sollen die diesbezüglichen Arbeiten abgeschlossen sein?
Nach derzeitigem Zeitplan soll die Umsetzung stufenweise bis 2020 erfolgen. Der tatsächliche Fortschritt der Planung und Umsetzung wird auch von der verkehrlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre abhängen.
Zu Frage 3:
Ø Wie hoch werden die Kosten für sämtliche Maßnahmen im Zuge der Aufnahme der ehemaligen B 317 in das Bundesstraßennetz sein und wer kommt für diese Kosten auf?
Die Kostenschätzung für einen durchgehenden Vollausbau der S 37 von Scheifling bis Klagenfurt/ Nord beträgt für die ASFINAG rd. 1,4 Mrd. Euro. Derzeit werden im Zuge des Vorprojektes entsprechende Optimierungen und Einsparungen geprüft.
Zu Frage 4:
Ø Inwieweit wurden und werden die betroffenen Bürger in die Ausbauarbeiten einbezogen bzw. inwieweit wurden und werden auf die von den Anrainern und Bürgerinitiativen geäußerten Sorgen, Ängste und Bedenken reagiert und eingegangen?
Für die Planungsphase wurden Gemeinde- und Regionalforen eingerichtet. Des Weiteren sind Bürgerinformationsveranstaltungen und Planausstellungen vorgesehen.
Der Schutz der Bevölkerung in allen Umweltbelangen wird durch die nach dem UVP-Gesetz durchzuführenden Verfahren gewährleistet.
Zu Frage 5:
Ø Welche Maßnahmen werden bzw. wurden im Zuge des Ausbaus der S 37 speziell zum Schutz der Bürger, wie beispielsweise Fußgängerampeln, Fußgängerübergänge, Gehsteige und Gehwege, Radwege gesetzt?
Die S 37 stellt gemäß dem Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes 1971 eine Schnellstraße für den hochrangigen Verkehr dar und wird demgemäß im Vollausbau zur Gänze niveaufrei sein. Das untergeordnete Netz (Begleitstraßen, Nebenwege, Radwege, etc.) ist dabei so anzupassen, dass alle vorhandenen Verbindungen aufrecht bleiben.
Zu Frage 6:
Ø Welche Maßnahmen werden bzw. wurden im Zuge des Ausbaus der S 37 speziell zur Steigerung der Lebensqualität der Anrainer, wie beispielsweise Lärmschutzwände, Flüsterasphalt gesetzt?
Das Ergebnis des Vorprojektes wird die Auswahltrasse mit konkreter Linienführung und Schutzmaßnahmen sein und kann derzeit nicht vorweg genommen werden. Der Schutz der Bevölkerung in allen Umweltbelangen wird durch die nach dem UVP-Gesetz durchzuführenden Verfahren gewährleistet.
Zu Frage 7:
Ø Mit welchen Maßnahmen wird auf die Umwelt und die Natur Rücksicht genommen?
Diesbezüglich darf ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 1, 4 und 6 verweisen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Für welche konkreten Abschnitte und Projekte wurden im Rahmen des Ausbaus der S 37 UVP-Verfahren bereits abgeschlossen und zu welchem Ergebnis sind diese Verfahren gekommen?
Ø Für welche konkreten Projekte sind im Rahmen des Ausbaus der S 37 UVP-Verfahren anhängig?
Derzeit erfolgt die Ausarbeitung des Vorprojektes. Nach Genehmigung des Vorprojektes durch das BMVIT erfolgt die Einreichplanung mit der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung zur Prüfung des Projektes nach dem UVP-Gesetz.
Für welche Abschnitte konkret UVP-Verfahren durchgeführt werden, wird nach Genehmigung des Vorprojektes seitens der UVP-Behörde nach den einschlägigen Bestimmungen des UVP-Gesetzes festgelegt werden.
Zu Frage 10:
Ø Ab wann wird die S 37 mautpflichtig?
Zu Frage 11:
Ø Sind im Zuge der Einführung der Mautpflicht Fahrbeschränkungen insbesondere für LKW geplant und wenn ja, in welcher Form (zeitliche Beschränkung, Geschwindigkeitsbeschränkung, Gewichtsbeschränkung)?
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 100 km/h sind an der S 37 jedenfalls für sämtliche Tunnelstrecken vorgesehen. Darüber hinaus sind im derzeitigen Planungsstadium noch keine Beschränkungen geplant.
Zu Frage 12:
Ø Wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet?
Allgemeine Beschränkungen bzw. spezielle Beschränkungen für LKW im Bundesstraßennetz erfolgen beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Tunnelabschnitten. Darüber hinausgehende Beschränkungen sind zum derzeitigen Planungsstand nicht erforderlich bzw. absehbar, da im UVP-Verfahren die Beurteilung der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung des prognostizierten LKW-Verkehrsaufkommens und der zulässigen Fahrgeschwindigkeiten erfolgt. Der Schutz der Bevölkerung in allen Umweltbelangen wird durch die nach dem UVP-Gesetz durchzuführenden Verfahren gewährleistet.
Zu Frage 13:
Ø Wird es im Sinne der Bürger zur Umsetzung des von vielen Seiten geäußerten Wunsches nach Aufrechterhaltung der 7,5t-Beschränkung von Scheifling bis Dürnstein kommen und wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet und wie viele LKW mit mehr als 7,5t werden in den kommenden Jahren täglich die S 37 benutzen?
Das derzeit verordnete Fahrverbot für LKW über 7,5 t von Scheifling bis Dürnstein liegt im Verwaltungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Murau. Dessen Rechtmäßigkeit wurde vom VfGH im Dezember 2009 bestätigt.
Im Bereich des Vollausbaues der S 37 sind im derzeitigen Planungsstadium keine Beschränkungen geplant bzw. absehbar.
Zu Frage 14:
Ø Gibt es Schätzungen, inwieweit sich der Ausbau der S 37 bzw. die künftige Mautpflicht auf die Verkehrszahlen der S 37 auswirken werden?
Die im Rahmen der Projektierungen durchzuführenden umfangreichen Verkehrsuntersuchungen und Analysen bilden die Grundlage für die Planungen zur S 37. Diese werden in den Unterlagen zum Vorprojekt ausgearbeitet und im UVP-Verfahren für jedermann zur Einsicht aufliegen.
Zu Frage 15:
Ø Gibt es Schätzungen, inwieweit sich der Ausbau der S 37 bzw. die künftige Mautpflicht auf die Verkehrszahlen der entsprechenden Ausweichrouten wie beispielsweise der A2 auswirken werden?
Die in Antwort 14 angeführten Untersuchungen und Analysen beinhalten auch das gesamte umliegende Verkehrsnetz mit A2, A9, A10 und den maßgeblichen Landesstraßen.
Zu Frage 16:
Ø Gilt die S 37 künftig als neue hochrangige Straße für den alpenquerenden Verkehr im Sinne des Art 11 Abs. 1 des Verkehrsprotokolls und wenn ja, ab wann und mit welchen Konsequenzen?
Das gegenständliche Projekt stellt aus der Sicht des BMVIT eine Verbindung für den inneralpinen Verkehr dar. Es darf darauf hingewiesen werden, dass die S 37 zum 31. Oktober 2000 im Verzeichnis 3 („Bundesstraßen B“) des BStG idF BGBl. I Nr. 182/1999 als Teil der B 317 Friesacher Straße enthalten war und somit unter die Übergangsbestimmung des Art. 8 Abs. 2 VProt fällt.