4376/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0021-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4336/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unzulässiger Beeinflussung der Staatsanwaltschaft durch Heeresmitarbeiter“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 3:
Nach den von mir aus Anlass dieser Anfrage eingeholten Berichten haben im Jahr 2006 der ehemalige Leiter und eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt sowie je ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaften Korneuburg, Wien und Leoben an einer Informationsveranstaltung des Heeresabwehramtes teilgenommen. Dabei wurden in den Seminarräumen des Fahrtechnikzentrums des ÖAMTC in Teesdorf das Heeresabwehramt und seine Aufgaben vorgestellt sowie einige justizrelevante Fälle präsentiert und diskutiert. Im Rahmen dieser Veranstaltung fand auch ein rund zweistündiges Fahrtechniktraining statt, an welchem die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit ihren eigenen Fahrzeugen teilnahmen. Ein Kostenbeitrag wurde nicht verlangt.
Zu 4 bis 6:
Die Anzahl der Verfahren gegen Mitarbeiter des Heeresabwehramtes kann mangels eigener statistischer Kennung anhand des VJ-Registers nicht ohne unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand recherchiert werden.
Soweit nach der Erinnerung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhoben werden konnte, sind bei der Staatsanwaltschaft Wien drei Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Heeresabwehramtes anhängig. Die in diesen Verfahren zuständigen Staatsanwälte nahmen an Veranstaltungen des Heeresabwehramtes nicht teil. Es sind mir auch sonst keine Anhaltspunkte für eine voreingenommene Verfahrensführung in diesem Zusammenhang bekannt.
Zu 7 und 8:
Im Rahmen der ressortübergreifenden Kooperation und Kontaktpflege waren Treffen von Bediensteten verschiedener Ressorts auch in einem etwas informelleren Rahmen nicht ungewöhnlich, wobei jedoch stets auf die besondere Aufgabe der Justiz und die Unvoreingenommenheit ihrer Organe zu achten war.
Der Korruptionsprävention wird im Justizbereich besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So werden Seminare zur Korruptionsprävention abgehalten und die Bediensteten sensibilisiert. Zum „Verbot der Geschenkannahme im Zusammenhang mit der besonderen Stellung der Justiz“ wurde vom Bundesministerium für Justiz eine Information an die Mitarbeiter im Erlassweg herausgegeben.
Zu 9:
Der Sicherstellung der Objektivität im Ermittlungsverfahren dient einerseits die Regelung des § 47 StPO über die Befangenheit staatsanwaltschaftlicher Organe und andererseits die Revision durch den Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe bzw. den Leiter der Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls durch die Oberstaatsanwaltschaft und das Bundesministerium für Justiz.
. März 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)