4381/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0001-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am 25. März 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 29. Jänner 2010 unter der Nr. 4381/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Austro Control-Gebühren – internationaler Vergleich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Gebühren werden seitens der Austro Control eingehoben?

 

Seitens Austro Control werden folgende Gebühren eingehoben:

 

·         Gebühren gemäß Flugsicherungsan- und Abfluggebebührenverordnung (FSAG-V)

·         Gebühren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1794/2006 (Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste – Enroute Gebühren)

·         Gebühren gemäß Austro Control-Gebührenverordnung (ACGV)

·         Gebühren nach dem Gebührengesetz

 


Zu Frage 2:

Ø  Werden sämtliche dieser Gebühren wie in der Regierungsvorlage 496 d.B. vorgesehen, ab 1. Jänner 2011 jährlich erhöht?

 

Gemäß der genannten Regierungsvorlage ist lediglich eine Valorisierung für die Gebühren gemäß der ACGV vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie hoch waren die einzelnen Gebühren jeweils in den letzten 10 Jahren und wie hoch sind diese 2010?

 

Die Höhe der Flugsicherungsgebühren korreliert aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsprinzips in hohem Maß mit der Anzahl der Flugbewegungen. Entsprechend gestaltete sich deren Entwicklung im letzten Jahrzehnt, wobei noch höhere Kostensteigerungen durch Effizienzsteigerungen in der Austro Control vermieden werden konnten. Exemplarisch sei hier auf das Jahr 2009 (das negativste Jahres für die Luftfahrt überhaupt) verwiesen, wo trotz der globalen Wirtschaftskrise durch rigorose Sparmaßnahmen innerhalb der ACG von einer Gebührenerhöhung abgesehen werden konnte.

 

 

 

Analog zu den Gebühren im Flugsicherungsbereich orientieren sich auch die Gebühren gemäß Austro Control-Gebührenverordnung am Kostendeckungsprinzip. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Tarifposten darf insbesondere auf die ACGV in der Fassung von 1994, 2008 und 2009 verwiesen werden sowie bezüglich des Gebührengesetzes auf die entsprechenden Bestimmungen. Letztere werden für das Finanzministerium eingehoben.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch waren die Einnahmen durch die einzelnen Gebühren jeweils in den letzten 10 Jahren?

 

Einnahmen:

Streckengebühren

An-/Abfluggebühren

ACGV

2000

121.296.169,22

34.266.990,82

2.445.059,76

2001

123.277.718,20

31.004.382,33

2.273.369,64

2002

126.328.267,05

30.769.500,35

2.171.571,00

2003

132.123.349,00

32.304.998,87

2.451.027,30

2004

142.643.801,41

36.353.413,71

2.482.627,63

2005

147.246.387,32

36.503.742,46

2.805.565,96

2006

136.882.877,06

33.090.770,58

2.859.729,42

2007

144.732.934,38

34.427.413,87

2.801.953,97

2008

154.192.083,83

36.024.987,78

4.223.533,80

2009

145.669.474,75

33.151.965,57

4.432.165,96

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Welche Gebühren werden jeweils in den übrigen EU-Staaten bzw. der Schweiz eingehoben?

Ø  Wie hoch waren diese Gebühren der einzelnen Staaten jeweils in den letzten 10 Jahren?

 

Mit Ausnahme der Streckengebühren gibt es weder für An- und Abflug noch bezüglich der Gebühren im behördlichen Bereich ein einheitliches Reglementregime. So sind etwa die Aufgaben der Flugsicherung europaweit im Towerbereich unterschiedlich in Abstimmung mit den Flughafenagenden geregelt. Hinzu kommt noch, dass einige Bereiche der Luftfahrt national noch immer unterschiedlich gesetzlich geregelt sind.

 

Ähnlich verhält es sich mit den Behördengebühren. Hier findet sich nicht nur eine unterschiedlich hohe Zahl an verschiedenen Tarifposten, sondern auch die Vergebührungsmodalitäten, wie etwa Berechnung nach Stundenaufwand oder Fixbeträge bzw. Kombinationen aus beiden Verrechnungsmethoden inklusiver unterschiedlicher Stundensätze, stehen einem über den Einzelfall hinausgehenden exakten Vergleich analog zu den Streckengebühren entgegen.

 

Exemplarisch wird in diesem Zusammenhang auf die Gebühren für die Ausstellung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operater Certificates - AOC) ohne Berücksichtigung von zusätzlichen Steuern und Gebühren bzw. allfälligen Stundenaufwand verwiesen. In Großbritannien beispielsweise beträgt die gewichtsabhängig geregelte Basisgebühr für Ausstellung eines AOC für Luftfahrzeuge über 40 Tonnen 21.057 Pfund. In der Schweiz ist diese Gebühr mit einem Satz zwischen 600 und 250.000 Franken veranschlagt, wobei nicht zwischen Gewichtsklassen der Luftfahrzeuge differenziert wird. Analog gilt dies für Deutschland, wo die Basisgebühr zwischen 1023 und 15.339 Euro beträgt. In Österreich wird zwischen fünf verschiedenen Gewichtsklassen differenziert, die jedoch ihrerseits beispielsweise nicht deckungsgleich mit Großbritannien sind. Hierzulande beträgt die Basisgebühr etwa für Luftfahrzeuge von 5.701 kg bis 20.000 kg 10.000 Euro und für Luftfahrzeuge zwischen 20.001 und 50.000 kg 15.000 Euro.