4384/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Auer, Genossinnen und Genossen haben am 29. Jänner 2010 unter der Nr. 4415/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend neue Formulare als Folge der Eingetragenen Partnerschaft gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ø In welchen Formularen, die von Ihrem Ressort, einschließlich aller untergeordneten Dienststellen, aufgelegt werden, werden Personen ausschließlich durch ihren Familien- und Vornamen bestimmt? (Bitte vollständige Auflistung!)
Ø Wie viele dieser Formulare wurden jeweils bereits gedruckt? Wie viele dieser Formulare sind online verfügbar?
Ø In welchem zeitlichen Rahmen gedenken Sie, die Formulare der geänderten Rechtslage anzupassen?
Ø Welche Kosten werden Ihrem Ressort insgesamt dadurch entstehen? (Bitte genaue Aufschlüsselung!)
Ø Was geschieht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Formulare der neuen Rechtslage angepasst sind?
Ø Sollen die noch nicht der neuen Rechtslage angepassten Formulare weiterhin verwendet werden?
a) Falls ja: - Sind diesbezügliche Verordnungen, Weisungen bzw. Erlässe an die
untergeordneten Dienststellen Ihres Ressorts bereits ergangen, und falls ja,
mit welchem Inhalt?
- Sollen Personen, die einen Nachnamen haben, diesen in das für den
Familiennamen vorgesehene Feld eintragen?
- Falls ja, entspricht diese Vorgangsweise der Intention des EPGs, Personen,
die eine EP geschlossen haben, ihren Familiennamen zu entziehen?
Ø Halten Sie es aus datenschutzrechtlichen Gründen für vertretbar, dass Personen, die eine EP geschlossen haben, bei jedem Amtsweg, auf Grund ihres Namens bzw. auf Grund ihres Personenstandes zwangsgeoutet werden?
Ich ersuche um Verständnis, dass es wegen der Anzahl der verwendeten Formulare aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, diese aufzulisten.
Zu den Formularen darf ich allgemein festhalten, dass ein Großteil nicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben ist und lediglich der Ermittlung der zur jeweiligen Gesetzesvollziehung notwendigen Daten dient. Die Differenzierung zwischen Familien- und Nachname hat überdies für die Vollzugsaufgaben im Bereich meines Ressorts grundsätzlich keine Bedeutung. Formulare werden auch in Zukunft so gestaltet sein, dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht verletzt wird.
Alle Sektionen meines Ressorts wurden bereits ersucht, sämtliche in Verwendung stehende Formulare, die Rubriken enthalten, die bisher zur Eintragung des Familiennamens einer Person vorgesehen waren, dahingehend zu ändern, dass nunmehr der Familien- oder Nachname anzugeben ist.
Die Kosten allfälliger Umgestaltungen sind nicht genau bezifferbar, werden sich jedoch im Hinblick darauf, dass ein Großteil der Formulare elektronisch zur Verfügung steht, in Grenzen halten.