4390/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                                                                           BMWF-10.000/0033-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 30. März 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4469/J-NR/2010 betreffend Vorgänge im LKH bzw. HNO-Klinik Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und GenossInnen am  4. Februar 2010 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3.:

Die in der Einleitung der gegenständlichen Anfrage und der dazu ergangenen Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck beschriebenen Vorgänge betreffen ausschließlich Angelegenheiten der Krankenversorgung am Landeskrankenhaus Innsbruck - Universitätskliniken. Gesetzeskonform hat auch der Ärztliche Direktor in Wahrnehmung der ihm zukommenden ärztlichen Letztverantwortung die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen getroffen.

 

Für Angehörige der Universität im Beamtenstatus ist der Rektor Disziplinarbehörde in erster  Instanz und hat wie in einer Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck dargestellt, Maßnahmen getroffen.

 

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung schließt sich folgender Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck zu dieser Frage an:


„Wie dargestellt, erfolgte gegen Prof. Dr. Scholtz zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Diszi-plinierung durch den Dienstgeber. Er wurde vom Krankenhausträger von der Krankenversorgung abgezogen, da er seiner Informationspflicht gegenüber dem Ärztlichen Direktor des  Krankenhausträgers trotz Aufforderung nicht nachkam. Gegen Dozent Dr. Neher wurden seitens der Medizinischen Universität ebenfalls keine Disziplinarmaßnahmen durchgeführt; die Medizinische Universität war auch gar nicht mehr Dienstherr des Herrn Dr. Neher. Die fristlose  Entlassung des Herrn Dozent Dr. Neher aus einem Arbeitsverhältnis des Krankenhausträgers erfolgte, weil er seinen Vorgesetzten gegenüber ihm unterstellten Ärzten als „Schlächter von Ulm“ bezeichnet hat.“

 

Zu Frage 5:

Klinikvorstand Univ. Prof. Dr. Riechelmann ist Angestellter der Medizinischen Universität  Innsbruck, daher fallen allenfalls erforderliche Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich des Rektors als Dienstgebervertreter.

 

Die Medizinische Universität Innsbruck hat folgende Stellungnahme zum Fragepunkt 5 abgegeben:

„Gegen Prof. Dr. Riechelmann wurden keinerlei Maßnahmen getroffen, da sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen haben.“

 

Zu Frage 6:

Unter Hinweis auf die disziplinarrechtliche Zuständigkeit des Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck ist auf die Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck hinzuweisen, wonach „wegen Herabsetzung der Medizinischen Universität Innsbruck in den öffentlichen Medien durch unwahre Behauptungen in mehreren Fällen die Einleitung eines Disziplinarver-fahrens gegen Herrn Prof. Dr. Scholtz beabsichtigt ist“.

 

Zu Frage 7:

Hinsichtlich der Qualitätssicherung an der betroffenen Universitätsklinik und am Landes-krankenhaus Innsbruck ist auf folgende Stellungnahme der Medizinischen Universität Innsbruck zu verweisen:

 

„An der Innsbrucker Universitäts-HNO-Klinik wurde die Qualität der Krankenversorgung in den Jahren 2007 und 2008 analysiert. Es hatte sich keine Zunahme der Häufigkeit von Komplikationen nach Dienstantritt von Prof. Riechelmann im Jahre 2008 gegenüber dem Jahr 2007 er-geben.

 

Insgesamt ist die Komplikationsrate an der Universitäts-HNO-Klinik Innsbruck im Vergleich mit den in Fachjournalen publizierten Daten sehr niedrig. Im Zuge der Qualitätsinitiative am  Landeskrankenhaus Innsbruck wird derzeit an der Universitäts-HNO-Klinik ein Surveillance-System der Prozess- und Ergebnisqualität in Kooperation mit der Stabsstelle Qualitätsmanagement und der IT-Abteilung der TILAK eingerichtet.

 

Speziell in der onkologischen Versorgung wurde im Jahre 2008 ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielt. Eine Auswertung in Zusammenarbeit mit dem Tiroler Institut für Epidemiologie ergab ein signifikant über dem europäischen Durchschnitt liegendes Einjahresüberleben bei Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren. Es bestehen somit derzeit keinerlei Bedenken hinsichtlich der Qualität der medizinischen Versorgung an der Universitäts-HNO-Klinik Innsbruck.“


Zu Frage 8:

Wie bereits dargestellt, fallen Angelegenheiten der Krankenversorgung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin bzw. des Bundesministeriums für Wissenschaft und  Forschung.

 

Gerade im Sinne der Qualitätssicherung hat jedoch der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 32 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 normiert, dass die Bestellung zur Leiterin oder zum Leiter sowie zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Leiters einer Universitätsklinik oder  Klinischen Abteilung zunächst zeitlich befristet zu erfolgen hat. Überprüfung des Erstbestellungszeitraumes und Setzung von erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbestellung fallen in den autonomen Wirkungsbereich der jeweiligen Universität.

 

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich vorgesehen, dass bei einem allfälligen Verfahren zur Abberufung eines Leiters oder einer Leiterin einer Universitätsklinik oder einer klinischen Abteilung dem Rechtsträger der Krankenanstalt Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist (§ 32 Abs 1a Universitätsgesetz 2002).

 

Zu Fragen 9 und 10:

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Abwicklung und Verantwortung für den gesamten Ablauf der Krankenversorgung einschließlich Fehlerkontroll-Systemen in die Kompetenz des jeweiligen Krankenanstaltenträgers und nicht der Bundesministerin bzw. des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fallen. Daher ergeben sich in diesem Zusammenhang auch keine Anknüpfungspunkte für ein „weiteres Vorgehen“ der Bundesministerin bzw. des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Beatrix Karl e.h.