4391/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 29. März 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0038-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4475/J betreffend „Tätigkeiten von Ernst Karl Plech“, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich, teils auf Basis von der Geschäftsführung der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) eingeholten Information, fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Herr KR Plech war vom 27. Juni 2001 bis zum 6. Juni 2007 Mitglied des Aufsichtsrates der BIG. Die Bestellung erfolgte – wie auch die Bestellung aller anderen Mitglieder des Aufsichtsrates – auf Veranlassung des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit als Vertreter der Gesellschafterin Republik Österreich.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In den Objekten Riemergasse 4 und 7 war nicht das Bundesministerium für
Finanzen, sondern waren das Bezirksgericht Innere Stadt sowie das Handelsgericht und Bezirksgericht für Handelssachen Wien untergebracht. Diese ressortieren zum Bundesministerium für Justiz und übersiedelten in den City Tower Vienna (Justizzentrum Wien Mitte). Im Übrigen wird daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 237/J (XXII. GP) durch den damaligen Bundesminister für Justiz verwiesen.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 9 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Das Objekt Riemergasse 7 wurde durch die BIG im Jahr 2005, das Objekt Riemergasse 4 wurde durch die BIG im Jahr 2006 verkauft. Von der BIG wurde Herr KR Plech weder mit einem Verkauf noch mit Vermietungen beauftragt. Ob Herr KR Plech von den späteren Eigentümern dieser Liegenschaften Aufträge erhalten hat, ist weder dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, noch der BIG bekannt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die BIG leitete im 1. Quartal 2005 ein strukturiertes öffentliches Verfahren zur Partnerfindung für die gemeinsame Entwicklung und Verwertung der Liegenschaft Kärntnerstr. 27-33 ein, in dessen Folge 38 Interessensbekundungen abgegeben wurden. 27 der interessierten Unternehmen gaben Vertraulichkeitserklärungen ab und erhielten das Information-Memorandum, worauf 15 indikative Angebote abgegeben wurden. Nach Öffnung der Datenräume für diese Interessenten wurden letztlich drei bindende Offerte abgegeben und es erfolgte nach einer Verhandlungsrunde mit den drei Angebotslegern der Zuschlag an den Bestbieter Peek & Cloppenburg. Der erzielte Kaufpreis lag dabei deutlich über dem seinerzeit geschätzten Verkehrswert von € 50 Mio. ohne Abzug der Freimachungskosten.

 

Herr KR Plech war zum fraglichen Zeitpunkt stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der BIG. Der Umfang der Befassung des Aufsichtsrates ist im Gesellschaftsvertrag und in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Eine operative Rolle im Verkaufsprozess kam ihm daher nicht zu.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der BIG und zweier Tochtergesellschaften der BIG erhielt Herr KR Plech die mit Gesellschafterbeschluss für die Mitglieder des Aufsichtsrates festgelegten Aufsichtsratsvergütungen und Sitzungsgelder. Durch die BIG bzw. durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erfolgten an Herrn KR Plech keine Aufträge und damit auch keine weiteren Zahlungen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Da weder das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, noch die BIG in irgendeiner Weise in die Planung und Realisierung der Projekte "Justizzentrum Wien Mitte" und "Wien Mitte" der BAI eingebunden waren bzw. sind, liegen hierzu keine Informationen vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Entscheidungen können erst nach einer tatsächlichen Aufkündigung von Mietverhältnissen getroffen werden.


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Weder Herr KR Plech, noch eine von diesem gegründete Liegenschaftsfirma waren oder werden von der BIG in Verwertungsüberlegungen eingebunden. Jegliche Verwertung erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes 2000 i.d.g.F.