4394/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Johannes Hübner,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 4. Februar 2010 unter der Zl.
4463/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Europäischer Auswärtiger Dienst"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Gemäß
Art. 27 (3) EUV wird der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) Beamte
aus den
einschlägigen
Abteilungen des Generalsekretariates des Rates und der Europäischen
Kommission sowie entsandtes Personal der
nationalen diplomatischen Dienste umfassen.
Über die Höhe des Personalstands des Dienstes liegen bisher
weder Vorschläge noch
Beschlüsse vor.
Zu den Fragen 4 bis 7 und 11:
Die Personalkosten lassen sich derzeit nicht beziffern.
Beamte der Kommission und des
Ratssekretariates werden bei ihrem Wechsel in den EAD
ihre Dienstposten mitnehmen, sodass es sich
hier aus budgetärer Sicht um Verschiebungen
von Dienstposten und
nicht um neue Dienstposten handelt. Auch die Beschäftigung
entsandter nationaler Diplomatinnen und
Diplomaten als Zeitbeamte auf bestehenden freien
Dienstposten, die etwa die Europäische Kommission an den EAD
abgibt, wird relativ
budgetneutral sein.
Was zusätzliche Posten für nationale
Diplomatinnen und Diplomaten betrifft, sollen diese
jedenfalls möglichst budgetneutral
sein. Es kann derzeit auch noch nicht beantwortet werden,
wie viele Diplomatinnen und Diplomaten je Mitgliedstaat im EAD
tätig sein werden.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Mit dem
Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurden die bereits
bestehenden Delegationen der Europäischen Kommission in Drittstaaten
vertragsgemäß zu
Delegationen der
Union. Nach Bildung des EAD werden dort Angehörige dieses Dienstes
gemeinsam mit Bediensteten der Europäischen Kommission arbeiten.
Die Aufgaben und
Arbeitsbereiche des Außenministeriums
und unseres weltweiten
Vertretungsnetzes (Botschaften, Generalkonsulate, Delegationen zu
Internationalen
Organisationen, Kulturforen) sind vielfältig. Nur österreichische
Vertretungsbehörden
gewährleisten die bestmögliche Vertretung der österreichischen
Interessen. Der Sinn liegt
vielmehr darin, in enger Kommunikation mit den Diensten der Europäischen
Kommission
und dem EAD ergänzend zu wirken.
Insbesondere in den Ländern, in denen Österreich nicht
vertreten ist, kann ein Mehr an Schutz erwartet werden.
Zu den Fragen 12 bis 15:
Der
EAD wird schrittweise voraussichtlich über einen Zeitraum von einigen
Jahren aufgebaut
werden. Ein Zeitplan
für diesen Aufbau ist in Ausarbeitung. Die Ausgaben für den EAD
werden aus dem EU - Budget bestritten.
Frage 16:
Die
Aufgaben der Verwaltung haben grundsätzlich im Sinn der Effizienz zu
erfolgen und
werden nach den Grundzügen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
vorgenommen.
Zu den Frage 17 bis 19:
Während
Javier Solanas Amtszeit war die Funktion des Hohen Vertreters mit jener des
Generalsekretärs
des Rates verbunden. Im Generalsekretariat des Rates sind rund 149
„A-Beamte" in
außenpolitisch relevanten Bereichen tätig. Davon sind 4
österreichische
Staatsbürger (Stand Ende Jänner 2010).