4395/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen, haben am

4. Februar 2010 unter der Zahl 4464/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „baldiger Baubeginn des Pipelineprojekts North Stream” gerichtet.

Die gegenständliche Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA). Folgende Informationen dürfen
aber vorgelegt werden:

Zu den Fragen 1 bis 4:

North Stream diversifiziert die Lieferrouten des russischen Erdgases nach Europa indem zu
den bestehenden gro
ßen Gastrassen Yamal und Droushba, die durch Belarus und die Ukraine
führen, eine weitere Trasse durch die Nordsee hinzukommt. Diese Trasse wird eine
Alternative zum Transit durch die genannten
Ländern darstellen.

Zu den Fragen 5 bis 12:

Die Republik Österreich wird sich an North Stream nicht beteiligen. Vielmehr fördert die
Republik gemäß aktuellem Regierungsprogramm aus volkswirtschaftlichen und
geographischen Gründen die Umsetzung der geplanten neuen Gastrassen Nabucco und South
Stream, die an den zentraleuropäischen Gasknotenpunkt Baumgarten angebunden werden
sollen und damit seine Rolle aufwerten können. Ob sich österreichische Unternehmen in der
Zukunft in irgendeiner Form an North Stream beteiligen werden oder ob nach Realisierung
Lieferverträge abgeschlossen werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bei Gaslieferungsverträgen handelt es sich in der Regel um privatrechtliche Verträge
zwischen Energieunternehmen, die nur in bestimmten Fällen in Zusammenhang mit einem
Staatsvertrag stehen.

Zu den Fragen 13 bis 15:

Die Diversifizierung von Routen trägt in der Regel zu erhöhter Liquidität des Energiemarktes
bei, was sowohl dem Endverbraucher in Bezug auf Versorgungssicherheit und Energiepreis,
als auch dem Energieproduzenten in Bezug auf Absatzmärkte und Profitmargen zugute
kommen kann. Die künftigen konkreten Kosten- und die Preisgestaltung können nicht von
meinem Ressort beurteilt werden.