4395/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen, haben am
4. Februar 2010 unter der Zahl 4464/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „baldiger Baubeginn des Pipelineprojekts North Stream” gerichtet.
Die gegenständliche
Anfrage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA). Folgende
Informationen dürfen aber vorgelegt werden:
Zu den Fragen 1 bis 4:
North Stream diversifiziert die
Lieferrouten des russischen Erdgases nach Europa indem zu
den bestehenden großen
Gastrassen Yamal und Droushba, die durch Belarus und die Ukraine
führen, eine
weitere Trasse durch die Nordsee hinzukommt. Diese Trasse wird eine
Alternative zum Transit durch die genannten Ländern darstellen.
Zu den Fragen 5 bis 12:
Die Republik Österreich wird sich an North Stream
nicht beteiligen. Vielmehr fördert die
Republik gemäß aktuellem
Regierungsprogramm aus volkswirtschaftlichen und
geographischen Gründen die Umsetzung der geplanten neuen Gastrassen
Nabucco und South
Stream, die an den zentraleuropäischen Gasknotenpunkt Baumgarten
angebunden werden
sollen und damit seine Rolle aufwerten
können. Ob sich österreichische Unternehmen in der
Zukunft in irgendeiner Form an North Stream beteiligen werden oder ob
nach Realisierung
Lieferverträge abgeschlossen werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei
Gaslieferungsverträgen handelt es sich in der Regel um
privatrechtliche Verträge
zwischen
Energieunternehmen, die nur in bestimmten Fällen in Zusammenhang mit einem
Staatsvertrag stehen.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Die
Diversifizierung von Routen trägt in der Regel zu erhöhter
Liquidität des Energiemarktes
bei,
was sowohl dem Endverbraucher in Bezug auf Versorgungssicherheit und
Energiepreis,
als auch dem Energieproduzenten in Bezug auf Absatzmärkte und Profitmargen
zugute
kommen kann. Die künftigen konkreten Kosten- und die Preisgestaltung
können nicht von
meinem Ressort beurteilt werden.