4397/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0020-I/4/2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4430/J vom 1. Februar 2010 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Die Differenz zwischen administrativem Defizit und dem Zuwachs der Schulden von 2007 auf 2008 gliedert sich wie folgt auf (Beträge jeweils in Mrd. EUR):

 

Finanzschulden des Bundes unter Berücksichtigung von Währungstauschverträgen und des Bundesbesitzes

 

2007

147,4

 

2008

162,0

Schuldenzuwachs

 

 14,6

 

Administratives Budgetdefizit 2008

9,6

Schuldenzuwachs 2008

14,6

Differenz

5,0

 


Veränderung durch

 

1) Wertveränderungen der Finanzschuld von 2007 auf 2008

1,3

2) geringerer Erwerb von eigenen Wertpapieren über den Jahresultimo im Vergleich zum Vorjahr*)

2,3

3) Vorlauffinanzierung 2008 fürs Finanzjahr 2009 (Die Beträge werden vor allem zur Begleichung der Vorlaufzeitraumzahlungen (z.B. Gehälter) verwendet.

1,5

Differenz (gerundet)

5,0

*) Während der Erwerb von eigenen Schuldtiteln den Schuldenstand reduziert, verändern andere Veranlagungen gemäß dem Bruttoschuldenkonzept weder den administrativen Schuldenstand des Bundes noch jenen nach Maastricht.

 

Zu 6. bis 9.:

Die Differenz zwischen administrativem Defizit und dem Zuwachs der Schulden im Zeitraum 2000 bis 2007 gliedert sich wie folgt auf (Beträge jeweils in Mrd. EUR):

Finanzjahr

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Finanzschuldenstand 1)

118,0

120,7

121,4

124,0

126,9

135,6

141,3

145,3

147,4

Schuldenzuwachs

 

2,7

0,7

2,6

2,9

8,7

5,7

4,0

2,1

Administratives Budgetdefizit

 

2,9

1,4

2,4

3,5

4,6

4,5

4,4

2,9

Differenz

 

-0,2

-0,7

0,2

-0,6

4,1

1,2

-0,4

-0,8

Wertveränderung 2)

 

0,0

-0,4

-0,4

-1,1

-0,1

0,0

-0,6

-0,3

Vorlauffinanzierung fürs Folgejahr 3)

 

0,0

0,0

0,0

1,1

0,5

0,2

0,0

0,0

Vorlauffinanzierung bereits im Finanzschulden-

stand des Vorjahres enthalten 4)

0,0

0,0

0,0

0,0

-1,1

-0,5

-0,2

0,0

Auslaufzeitraumfinanzierung 5)

 

0,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Erwerb von eigenen Wertpapieren 6)

 

-0,6

-0,3

0,6

-0,6

-1,3

1,5

0,4

-0,5

Forderungsverzicht des Bundes 7)

 

0,0

0,0

0,0

0,0

6,1

0,0

0,0

0,0

Differenz

 

-0,2

-0,7

0,2

-0,6

4,1

1,2

-0,4

-0,8

 

1) Finanzschulden des Bundes unter Berücksichtigung von Währungstauschverträgen und des Bundesbesitzes.

2) Buchmäßige Wertveränderung der Fremdwährungsfinanzschuld.

3) Vorlaufzahlungen werden im nachfolgenden Finanzjahr fällig, müssen jedoch bereits im laufenden Finanzjahr finanziert werden und erhöhen dadurch den Finanzschuldenstand des laufenden Finanzjahres.

4) Da Vorlaufzahlungen zwei Finanzjahre betreffen, nämlich einmal bei Finanzierung der hiefür erforderlichen Budgetmittel im laufenden Finanzjahr (vgl. Fußnote 3) und ein zweites Mal durch die (Vorlauf)Ausgaben im folgenden Finanzjahr, ist zur Vermeidung einer "Doppelzählung" der Finanzschuldenstand um ein Jahr zu bereinigen (der Finanzschuldenstand des jeweiligen Finanzjahres wird um jene Finanzschulden bereinigt, die bereits auf Grund der Vorlauffinanzierung im vorangegangenen Finanzjahr im Finanzschuldenstand des vorangegangenen Finanzjahres enthalten sind).

5) Finanzschuldaufnahmen im laufenden Finanzjahr mit Anrechnung auf das vorangegangene Finanzjahr.

6) Während der Erwerb von eigenen Schuldtiteln den Schuldenstand reduziert, verändern andere Veranlagungen gemäß dem Bruttoschuldenkonzept weder den administrativen Schuldenstand des Bundes noch jenen nach Maastricht.

7) Schuldenübernahme durch Forderungsverzicht iHv 6,1 Mrd. EUR (2,6% des BIP) gemäß Bundesbahnstrukturgesetz 2003.

 


Zu 10. bis 12.:

Aufgrund der aktuell geltenden Gesetzeslage werden die Zinszahlungen in dem Finanzjahr verrechnet, in dem diese gezahlt werden (Cashflowprinzip). In der budgetären Notifikation müssen diese Zinszahlungen aufgrund der Bestimmungen des ESVG periodengerecht abgegrenzt werden.

 

Die Unterschiedsbeträge ergeben sich aufgrund der beiden Betrachtungsweisen vor allem bei der Begebung von Finanzschulden und bei der Tilgung. Als Beispiel kann hier der letzte Zinszahlungskupon mit Fälligkeit 15. Jänner 2010 in der Höhe von 500 Mio. EUR herangezogen werden. Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage werden im allgemeinen Haushalt 500 Mio. EUR im Finanzjahr 2010 in Ausgabe verrechnet. In der budgetären Notifikation werden die Zinsen abgegrenzt vom 1. Jänner 2010 bis 15. Jänner 2010 berechnet, nämlich in Höhe von 19,2 Mio. EUR.

 

Daraus ist ersichtlich, dass es sich hier nicht um eine „kreative Buchhaltung“, sondern um zwei gesetzlich vorgeschriebene Verbuchungsvorschriften handelt: Das BHG regelt die cashwirksame, das ESVG die periodengerechte Verbuchung.

 

Zu 13.:

Vorausgeschickt wird, dass sich der Bund im Jahr 2008 im Rahmenplan für die Jahre 2008 bis 2013 auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes zur Begründung von Vorbelastungen, BGBl. I Nr. 106/2007 idF BGBl. I Nr. 137/2008 zur Bezahlung von Zuschüssen an die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG (nunmehr ÖBB-Infrastruktur AG) und nicht zur Schuldübernahme verpflichtet hat. Die dabei eingegangenen Vorbelastungen wurden im Rechenwerk des Bundes eingebucht.

 

Der letzte Satz der Fragestellung ist unklar, weil daraus nicht hervorgeht, wo (d.h. an welcher Stelle) die Vorbelastungen nicht aufscheinen würden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.