44/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0170-I/A/3/2008

Wien, am        16. Dezember 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 95/J der Abgeordneten Grosz, Westenthaler Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 6:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden während der Zeit der Amtsführung meiner Amtsvorgängerin keine detaillierten Aufzeichnungen über gewidmete Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand  - besonders im Hinblick auf den materiellen Wert der Gegenstände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen – nicht gerechtfertigt gewesen wäre.

 

Was die Verwendung der Aufmerksamkeiten betrifft, so wurden diese – so es sich nicht um persönliche Ehrengeschenke handelte – ausschließlich karitativen Zwecken zugeführt.

 

Des Weiteren verweise ich auf die Beantwortung der parl. Anfrage 97/J durch den Bundesminister für Justiz.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister